Maddie-Prozess gegen Christian B. und die Frage nach der Augenfarbe

Braunschweig - Mit der Aussage eines Gutachters wurde der Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. (47) fortgesetzt. Am Vormittag ging es zunächst um Augenfarben.

Christian B. (47, M.) stand am Freitag wieder vor dem Landgericht Braunschweig.
Christian B. (47, M.) stand am Freitag wieder vor dem Landgericht Braunschweig.  © Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

Der Missbrauchsprozess gegen Christian B., der auch im Fall Maddie verdächtig ist, wurde mit der Aussage eines Gutachters fortgesetzt.

Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob ein Wiedererkennen eines Täters nur anhand der Augen möglich ist.

Der Sachverständige sagte in dem Zusammenhang, dass blaue Augen auch bei Dunkelheit zu erkennen seien.

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Hintergrund ist der Fall einer Irin, die 2004 in Portugal vergewaltigt wurde. Sie hatte als Zeugin von "stechend blauen Augen" berichtet.

"Seine Augen, ich glaube, dieser Mann ist der Angreifer", sagte sie dem Gericht.

Die Verteidigung hielt ein Wiedererkennen nur anhand der Augenfarbe für unmöglich.

Haftbefehl in einem Verfahren aufgehoben

In einem Fall wurde der Haftbefehl gegen Christian B (r.) aufgehoben.
In einem Fall wurde der Haftbefehl gegen Christian B (r.) aufgehoben.  © Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

Vor dem Landgericht muss sich der 47-Jährige wegen fünf schwerer Sexualstraftaten verantworten, die er in Portugal begangen haben soll. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern zwischen 2000 und 2017.

Anders als beim vorangegangenen Prozesstermin Ende Juni kam Christian B. nicht mit einem Rollstuhl sowie Fußfesseln und einem Bauchgurt in den Verhandlungssaal.

Verteidiger Philipp Marquort hatte damals gesagt, dass sein Mandant vorab über Fußschmerzen geklagt habe und behandelt worden sei.

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Am Mittwoch hatte die Kammer den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. In Haft bleibt der Mann wegen einer anderen Verurteilung dennoch.

Großes Interesse erweckt das Verfahren vor allem, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Britin im Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve dauern an.

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

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