Prozess um Maddie-Verdächtigen: Zeuge erkennt ihn in Missbrauchs-Videos!

Braunschweig - Im Vergewaltigungsprozess gegen den im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. ist der erste Zeuge zu zwei der fünf angeklagten Sexualstraftaten in Portugal befragt worden.

Im Missbrauchsfall um den Maddie-Verdächtigen Christian B. (†47, Foto) haben am Freitag weitere Zeugen ausgesagt.
Im Missbrauchsfall um den Maddie-Verdächtigen Christian B. (†47, Foto) haben am Freitag weitere Zeugen ausgesagt.  © Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

Er habe den Angeklagten in zwei Videos erkannt, sagte der 68-Jährige am Freitag im Landgericht Braunschweig.

In einem der Filme sei eine ältere Frau mit einer Art Lineal auf die nackte Brust geschlagen worden, in dem anderen habe Christian B. ein an einen Holzbalken gefesseltes Mädchen missbraucht.

Im ersten Fall will der Zeuge den 47-Jährigen mehrfach verurteilten Sexualstraftäter vor allem an der Stimme erkannt haben. An viele Details konnte sich der Rentner, der lange im Ausland gelebt hatte, nicht erinnern.

"Topliga der Gefährlichkeit": Gutachter schätzt Maddie-Verdächtigen ein
Gerichtsprozesse Niedersachsen "Topliga der Gefährlichkeit": Gutachter schätzt Maddie-Verdächtigen ein

Die mutmaßlichen Taten auf den Videos sind als Vergewaltigungen angeklagt. Sie sollen sich zwischen den Jahren 2000 und 2006 ereignet haben. Die betroffenen Frauen konnten nicht ermittelt werden, auch die Videos sind verschwunden.

Der Deutsche muss sich wegen Vergewaltigung in drei Fällen und zwei Fällen von Kindesmissbrauch vor Gericht verantworten. Braunschweig ist zuständig, weil er in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte.

Zeuge im Vergewaltigungsfall - kann zum Fall Maddie keine Infos geben

Ein Zeuge (68) behauptete, den Angeklagten in einem Missbrauchsvideo erkannt zu haben.
Ein Zeuge (68) behauptete, den Angeklagten in einem Missbrauchsvideo erkannt zu haben.  © Moritz Frankenberg/dpa

Den Vergewaltigungsprozess gegen Christian B. begleiten internationale Medien, weil der mehrfach vorbestrafte Sexualverbrecher im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, genannt Maddie, unter Mordverdacht steht.

Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass die Britin tot ist, obwohl ihre Leiche nie gefunden wurde. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Zeuge hatte B. gemeinsam mit einem langjährigen Bekannten in Portugal kennengelernt. Damals habe Christian B. erzählt, dass er "einbrechen geht in Hotels", berichtete der Mann.

Nach Freispruch von Maddie-Verdächtigem: Staatsanwaltschaft legt Revision ein!
Gerichtsprozesse Niedersachsen Nach Freispruch von Maddie-Verdächtigem: Staatsanwaltschaft legt Revision ein!

Die Videokamera und -kassetten habe sein Bekannter aus der Wohnung von Christian B. gestohlen. Auf dem Diebesgut habe sein Bekannter dann die Missbrauchsvideos entdeckt, sei schockiert gewesen und habe sie ihm vorgespielt. Er habe aber nur jeweils zwei- bis dreiminütige Ausschnitte gesehen und immer wieder weggeschaut.

"Das ist nicht meine Welt", sagte er. In Fernseh-Interviews hatte der Zeuge in der Vergangenheit den Angeklagten als Psychopathen bezeichnet. "Zu der Maddie-Geschichte kann ich nichts sagen", sagte der 68-Jährige. Er könne nur von den Videos berichten.

Der Mann hatte bereits 2019 als Zeuge in einem Prozess gegen den 47-Jährigen ausgesagt. Damals erhielt B. eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer US-Amerikanerin in Portugal.

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Niedersachsen: