Göttingen - Eine Mutter von vier Kindern wird von ihrem getrennt lebenden Ehemann getötet. Seit Dienstag steht der 40-Jährige vor dem Landgericht Göttingen (Niedersachsen). Die Hintergründe der Tat muss der Prozess klären.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 34-Jährige in der Nacht auf den 5. Mai dieses Jahres auf dem Sofa in ihrer Wohnung im Göttinger Stadtteil Grone angegriffen zu haben.
Zuvor hätten beide ferngesehen, Kekse gegessen, Tee getrunken und Geschlechtsverkehr gehabt.
Laut Anklage soll der Mann das Messer vor der Tat mit einer am Vortag gekauften elektrischen Schleifmaschine geschärft haben. Es hatte eine Klinge von etwa 20 Zentimetern.
Die Frau habe mit keinem Angriff gerechnet und über keine Abwehrmöglichkeiten verfügt. Sie erlitt mindestens 23 Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des Oberkörpers, des Halses und des Kopfes. Infolge des Blutverlustes starb sie innerhalb weniger Minuten.
Die vier gemeinsamen Kinder des Paares hielten sich in der Tatnacht in der Wohnung der Frau auf. Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden sie durch Schreie geweckt und mussten das Verbrechen teilweise mit ansehen.
Der Mann ließ sich nach Alarmierung des Notrufes in der Wohnung widerstandslos festnehmen. Zunächst wurde er wegen Totschlags in Untersuchungshaft genommen.
Stadt und Landkreise streiten über Zuständigkeit
Nach damaligen Erkenntnissen lebten die beiden Eheleute getrennt voneinander. Laut Staatsanwaltschaft sind der Angeklagte und das Opfer syrische Staatsangehörige.
Nach der Festnahme stritten die Stadt sowie der Landkreis Göttingen und der Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein über die Zuständigkeit für die vier Kinder. Nach Angaben der Stadt Göttingen war die Mutter erst kurz vor der Tat mit ihnen aus dem Kreis Steinburg nach Göttingen gezogen.
Das Netzwerk gegen Femizide Göttingen rief zum Prozessauftakt zu einer Mahnwache am Landgericht auf. Bereits im Mai hatte es eine Kundgebung und eine Gedenkveranstaltung gegeben.
Nach Medienberichten war der mutmaßliche Mörder schon vor der Tat wegen häuslicher Gewalt und Körperverletzung polizeibekannt, ihm sei auch das Sorgerecht für die Kinder entzogen worden.
Als Femizide werden Gewaltverbrechen bezeichnet, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes sind im Jahr 2023 deutschlandweit 155 Frauen und 24 Männer durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.