Nach Tod eines Tieres: Ex-Halter muss sich wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten!

Göttingen - Der Ex-Halter Dutzender entlaufener Rinder bei Göttingen (Niedersachsen) muss sich vor Gericht verantworten.

Rund 70 entlaufene Tiere des Mannes versuchte der Landkreis Göttingen 2023 einzufangen. (Symbolbild)
Rund 70 entlaufene Tiere des Mannes versuchte der Landkreis Göttingen 2023 einzufangen. (Symbolbild)  © Lars Penning/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Tierquälerei vor, wie ein Sprecher am Freitag bestätigte. Konkret gehe es um ein im Dezember 2022 tot aufgefundenes Tier.

Die Staatsanwaltschaft erteilte dem Mann einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro. Dagegen legte der Bauer jedoch Einspruch ein, weshalb es nun vor dem Amtsgericht Göttingen zum Prozess kommt. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Die Rinder-Herde des Bauern aus der Gemeinde Gleichen erreichte im vergangenen Jahr überregionale Bekanntheit, weil sämtliche Tiere ausbüxten. Über Monate versuchte der Landkreis Göttingen die über 70 Tiere einzufangen, weil der Züchter dies nicht tun wollte.

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Hintergrund war, dass der Landkreis den Tierbestand des Züchters wegen der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft verkleinern wollte. Daraufhin holte der Landkreis im Juni 2023 zwölf Tiere, zwölf weitere flohen, als sie ebenfalls abgeholt werden sollten. Später liefen alle Rinder frei herum.

Mitte November gab der Kreis bekannt, dass der Großteil der Tiere eingefangen wurde. Noch zwei Rinder seien in der Natur unterwegs, sagte ein Landkreissprecher am Freitag. Es werde weiterhin versucht, sie einzufangen. Es sei aber schwieriger Einzeltiere einzufangen als Herden.

Gegen den Ex-Halter der Tiere wurde inzwischen ein generelles Verbot für die Haltung von Nutztieren verhängt, seine Zucht komplett aufgelöst.

Titelfoto: Lars Penning/dpa

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