Nach Freispruch von Maddie-Verdächtigem: Staatsanwaltschaft legt Revision ein!

Braunschweig - Nach dem Freispruch im Prozess wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. (47) hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Trotz des Freispruchs muss Christian B. (47) noch eine weitere Strafe absitzen.
Trotz des Freispruchs muss Christian B. (47) noch eine weitere Strafe absitzen.  © Michael Matthey/dpa

Das teilte die Justizbehörde mit. Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.

Das Landgericht Braunschweig sprach den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter vergangene Woche vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs frei.

Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung Freispruch.

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Die Staatsanwaltschaft hatte bereits direkt nach dem Freispruch angekündigt, in Revision zu gehen.

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens; es gilt die Unschuldsvermutung.

Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus der Ermittler, welche im Fall Madeleine McCann einen Mordverdacht gegen ihn haben.
Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus der Ermittler, welche im Fall Madeleine McCann einen Mordverdacht gegen ihn haben.  © Luis Forra/LUSA/epa/dpa

Christian B. kommt spätestens Anfang 2026 frei

Nach derzeitigem Stand ist Christian B. spätestens Anfang 2026 ein freier Mann. Bis September 2025 verbüßt er noch eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin.

Anschließend muss B. laut Staatsanwaltschaft Braunschweig noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar 2026 absitzen, sollte er nicht 1446 Euro zahlen.

Titelfoto: Michael Matthey/dpa

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