Er erschoss vier Menschen: Urteil gegen Ex-Soldat gefallen

Von Helen Hoffmann und Janet Binder

Verden - Nach der Mordserie mit vier Toten im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) ist der angeklagte Bundeswehrsoldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Ex-Soldat (33, M.) wurde wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Der Ex-Soldat (33, M.) wurde wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.  © Sina Schuldt/dpa

Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige drei Erwachsene ermordet und ein Kind fahrlässig getötet hat.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Deutsche hatte sich vor Gericht umfassend zu den Taten geäußert.

Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt.

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Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Aussage für glaubwürdig und werteten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Mann wegen Mordes in drei Fällen und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung.

Ex-Soldat ging bei Amoklauf militärisch vor

Der 33-Jährige ging bei seinem Amoklauf militärisch vor.
Der 33-Jährige ging bei seinem Amoklauf militärisch vor.  © Sina Schuldt/dpa

Bei den Taten ging der Soldat nach militärischer Art vor. Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme und Sorgen des Soldaten, seine Familie und seine Bundeswehrkarriere zu verlieren.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten zudem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Die Verteidigung argumentierte gegen die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.

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Erstmeldung: 11.35 Uhr. Aktualisiert: 11.40 Uhr

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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