Eltern erschlagen ihren Säugling und kommen ohne Strafe davon

Göttingen – Ein Säugling wird brutal erschlagen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Vater oder die Mutter dafür verantwortlich sind. Dennoch gibt es keine Anklage.

Die Behörde hat im Fall eines toten Babys keine Erkenntnnisse darauf, ob die Mutter oder der Vater den Jungen getötet haben.
Die Behörde hat im Fall eines toten Babys keine Erkenntnnisse darauf, ob die Mutter oder der Vater den Jungen getötet haben.  © DPA

Der gewaltsame Tod eines kleinen Jungen aus Göttingen bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Für die Staatsanwaltschaft kämen zwar nur Vater oder Mutter als Täter infrage, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur.

"Es war definitiv ein Tötungsdelikt". Da sich aber nicht beweisen lässt, wer von beiden die Tat begangen hat, sei das Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge eingestellt worden.

Die damals 22 und 30 Jahre Eheleute waren im Januar dieses Jahres mit ihrem sechs Monate alten Jungen in einem Göttinger Krankenhaus erschienen. Sie gaben an, das Kind leide nach einem Sturz unter Luftnot. Die Ärzte konnten dem Kind nicht mehr helfen. Für die Mediziner kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Sturz als Todesursache aber nicht infrage.

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Dies wurde durch rechtsmedizinische Sachverständige bestätigt. "Fest steht: Das Kind ist durch fremde Hand gestorben", sagte Oberstaatsanwalt Andreas Buick. "Es muss mehrfach feste Schläge mit einem harten Gegenstand erhalten haben oder mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen worden sein."

"Das Verfahren wurde eingestellt"

Der kleine Junge erlag seinen schweren Verletzungen, die durch einen harten Gegenstand verursacht wurden. (Symbolbild)
Der kleine Junge erlag seinen schweren Verletzungen, die durch einen harten Gegenstand verursacht wurden. (Symbolbild)  © 123RF

Der Junge habe jedenfalls massive Schädelverletzungen erlitten. "Sie waren äußerlich allerdings nicht sichtbar", sagte Buick. Sie seien erst bei der Obduktion eindeutig festgestellt worden.

Die Eltern beteuerten beide ihre Unschuld. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft komme aber niemand anders als Täter oder Täterin infrage, sagte Buick.

"Denkbar ist, dass der Kindsvater die Taten begangen und die Mutter davon nichts mitbekommen hat. Es könnte auch umgekehrt gewesen sein." Denkbar sei auch, dass beide verantwortlich sind. "Man weiß es aber nicht", sagte Buick. "Und da es keine sonstigen Beweise gibt, bleibt nur die Einstellung des Verfahrens."

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Der stellvertretende Leiter der Göttinger Staatsanwaltschaft, Frank-Michael Laue, hatte bereits während der Ermittlungen von einem "Dilemma" gesprochen, in dem seine Behörde stecke. Da die Unschuldsvermutung gelte, müsse man jeweils zugunsten eines Elternteils annehmen, das das andere Elternteil die Taten begangen haben könnte.

Zu einer belastenden Aussage zwingen können Polizei und Staatsanwaltschaft die Eltern des kleinen Jungen nicht. "Als Beschuldigte müssen sie sich selbst nicht belasten", sagte Buick. "Und sie müssen den Ehepartner oder die Ehepartnerin nicht belasten."

Die lange gehegte Hoffnung der Ermittler, dass die anwaltlich vertretenen Eltern ihr Schweigen dennoch brechen und zur Aufklärung der Tat beitragen könnten, hat sich nicht erfüllt. Als Folge werde der Tod des kleinen Jungen jetzt ungesühnt bleiben, sagte Oberstaatsanwalt Buick. "Und das ist bitter."

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