Weil der Sex nicht klappte: Arzt greift zur Schere und entfernt Stück des Jungfernhäutchens
Braunschweig - Gegen einen Frauenarzt aus Niedersachsen, der seiner Ehefrau mit einer Schere ein Stück des Jungfernhäutchens entfernt haben soll, ist Haftbefehl erlassen worden.
Die Strafkammer gehe davon aus, dass der Angeklagte flüchtig sei, teilte das Landgericht Braunschweig auf Anfrage mit. Der 54-jährige Mediziner war zum geplanten Verhandlungsauftakt in der Vorwoche nicht erschienen. Über die Entwicklung hatte auch die "Braunschweiger Zeitung" berichtet.
Als Grund für das Fehlen wurde dem Gericht ein Attest vorgelegt, nach dem der Mann als nicht reisefähig galt. Der Richter äußerte aber erhebliche Zweifel an dem Gutachten. Allein die zeitliche Abfolge der Entstehung sei "auffällig".
Die Bescheinigung war dem Gericht zufolge nach einem Sturz im Irak Ende vergangenen Monats ausgestellt worden. Zweifel äußerte der Richter auch an den Angaben zur Adresse des 54-jährigen Angeklagten in Deutschland.
Den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr hatte die Staatsanwältin noch im Gerichtssaal gestellt. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nun offensichtlich.
Akten geben keine Hinweise auf eine Verletzung
Auf der Hochzeitsreise in Dubai im April 2019 wollte der Mediziner nach Vorabangaben des Gerichts mit seiner Braut Geschlechtsverkehr haben. Weil das nicht gelungen sei, habe er mit einer Schere ein Stück des Jungfernhäutchens entfernt.
Der Richter sagte zum Auftakt, dass es sich nach vorläufiger Einschätzung der Kammer nicht um den Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien handeln dürfe. Vielmehr könne es um eine gefährliche Körperverletzung gehen.
Die Verteidigung des Mediziners machte klar, dass sie mit einem Freispruch für ihren Mandaten rechne, weil die Akte nichts dafür hergebe, dass überhaupt eine Verletzung stattgefunden habe.
Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa