Frauenarzt soll Frau mit Schere verstümmelt haben: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht!

Braunschweig/Dubai - Kein Angeklagter, keine Verlesung der Vorwürfe, kein Prozess: Ein Frauenarzt aus Niedersachsen soll seiner Ehefrau mit einer Schere ein Stück des Jungfernhäutchens entfernt haben, doch zum Verhandlungsauftakt am Montag erschien der 54-jährige Mediziner nicht im Landgericht Braunschweig.

Zum Verhandlungsauftakt am Montag fehlte der 54-jährige Angeklagte im Saal.
Zum Verhandlungsauftakt am Montag fehlte der 54-jährige Angeklagte im Saal.  © Moritz Frankenberg/dpa

Der Richter setzte die Verhandlungen nach einigen Erläuterungen aus. Als Grund für das Fehlen sei ein Attest vorgelegt worden, demnach gelte der Mann als nicht reisefähig.

In seinen Erklärungen machte der Richter deutlich, dass die Strafkammer erhebliche Zweifel an dem Attest habe. Allein die zeitliche Abfolge der Entstehung sei "auffällig".

Die ärztliche Bescheinigung war dem Gericht zufolge nach einem Sturz im Irak Ende vergangenen Monats ausgestellt worden.

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Zweifel äußerte der Richter auch an den Angaben zur Adresse des 54-jährigen Angeklagten in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft beantragte, einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr zu erlassen.

Auf der Hochzeitsreise in Dubai im April 2019 wollte der Mediziner nach Vorabangaben des Gerichts mit seiner Braut Geschlechtsverkehr haben. Weil das nicht gelungen sei, habe er mit einer Schere ein Stück des Jungfernhäutchens entfernt. Die Frau hatte ihren Mann später angezeigt.

Verteidigung streitet Fluchtgefahr des Angeklagten ab

Um 9 Uhr sollte der Angeklagte im Landgericht Braunschweig erscheinen.
Um 9 Uhr sollte der Angeklagte im Landgericht Braunschweig erscheinen.  © Moritz Frankenberg/dpa

Die Verteidigung des Mediziners widersprach am Montag der Ansicht, dass Fluchtgefahr bestehe.

Er gehe davon aus, dass sein Mandant in diesem Prozess freigesprochen werde, sagte ein Verteidiger. Die Akte gebe nichts dafür her, dass überhaupt eine Verletzung stattgefunden habe.

Die Zweifel des Gerichts konnte der Verteidiger nicht nachvollziehen. "Alles Unsinn. Unser Mandat hat ein großes Interesse, sich hier zu verteidigen und seine Reputation als Arzt wiederzugewinnen", sagte er. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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Die Anwältin der Frau, die als Nebenklägerin auftritt, sprach von einer "große Belastung, dass das Verfahren nicht weitergeht". Seit Jahren warte ihre Mandantin auf einen Prozess, der für die Verarbeitung des Geschehenen erforderlich sei. Die lange Zeit des Wartens habe familiäre und psychische Folgen. "Es ist also dringend notwendig, dass diese Sache nun endlich mal verhandelt wird", sagte die Anwältin.

Auch ohne Anklageverlesung war es dem Richter am Montag erkennbar wichtig, Hinweise zum möglichen Vorwurf der Verstümmelung zu geben. Denn nach vorläufiger Einschätzung gehe die Kammer nicht davon aus, dass der Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien erfüllt sein dürfte. Vielmehr könne es sich um eine gefährliche Körperverletzung handeln.

Wie es weitergeht, ist offen. Das Gericht muss unter anderem über den Erlass eines Haftbefehls entscheiden.

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa

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