Frau (†50) beim Sex erwürgt: 38-Jährigen legt Geständnis ab
Oldenburg - Ein 38 Jahre alter Mann hat am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg gestanden, seine 50 Jahre alte Lebensgefährtin vergewaltigt und erwürgt zu haben.
Die Tat ereignete sich im Februar 2023 im Landkreis Wesermarsch. Das Verfahren wird nach dem Geständnis vermutlich kürzer dauern als erwartet. Bereits am 17. August könne die Beweisaufnahme enden, sagte der Vorsitzende Richter.
Angeklagt ist der Mann wegen Mordes. Er habe zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs gehandelt, sagte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn. Der Angeklagte habe seine Frau erwürgt.
Der Verteidiger verlas eine Erklärung des angeklagten Deutschen. Darin heißt es, er habe am Tat-Abend mehrere Flaschen Bier getrunken. Er habe Sex gewollt, seine Partnerin nicht. Er habe sie vergewaltigt, sie dann mit beiden Händen am Hals gefasst und zugedrückt, bis sie sich nicht mehr geregt habe.
Der Erklärung zufolge misshandelte der Mann nach der Tötung seine Partnerin - warum, das erklärte er nicht.
Angeklagter machte nach der Tat Bilder und zog seine Frau wieder an
Danach habe er Bilder der Frau gemacht, so der Angeklagte. Er habe sie angekleidet und versucht, sie zu reanimieren. Der 38-Jährige sagte, er bereue die Tat. Wenn er viel Alkohol trinke, werde er aggressiv und wolle Sex.
Mehrere Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten und des Opfers wurden am Dienstag befragt. Ein Mann sagte, der Angeklagte trinke täglich Alkohol. Etwa sieben, acht 0,33-Liter-Dosen Bier könnten es am Tag sein.
Wenn der Angeklagte betrunken sei, werde er aggressiv. Seine Partnerin habe er dann derb beleidigt. Ausfallend sei der Angeklagte auch geworden, wenn seine Lebensgefährtin keinen Geschlechtsverkehr mit ihm wollte.
Zwei weitere Zeugen äußerten sich ähnlich. Der Angeklagte trinke regelmäßig Alkohol und werde dann aggressiv und beleidigend, berichteten sie.
Der Mann sei auch nach der Tötung der Partnerin augenscheinlich betrunken gewesen, berichtete der zweite Zeuge. Zudem habe er blutige Finger gehabt. Der Angeklagte habe nach der Tat mit anderen vor einem Supermarkt Bier getrunken - und dieses für alle bezahlt.
Erstmeldung, 25. Juli, 5.40 Uhr; Update, 25. Juli, 15.48 Uhr.
Titelfoto: Lukas Karl Müller/dpa