Er erschoss vier Menschen! Gutachter stuft Ex-Soldaten als nicht verrückt ein

Von Mirjam Uhrich

Verden - Im Prozess um die Mordserie im Landkreis Rotenburg (Wümme) hat ein Psychiater dem angeklagten Soldaten keine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert.

Ein Gutachter stufte den Vierfachmörder und Ex-Soldaten (33) als nicht verrückt ein.  © Sina Schuldt/dpa

"Die Tat ist völlig verrückt, aber das bedeutet nicht, dass der Täter völlig verrückt ist", sagte der Gutachter vor dem Landgericht Verden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Soldaten vor, vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau getötet zu haben.

Die Trennung von seiner Ehefrau habe den Soldaten erschüttert, meinte der Psychiater. Er sei traurig und hoffnungslos gewesen, habe schlecht geschlafen und über Suizid nachgedacht. Der Angeklagte habe unter einer depressiven Anpassungsstörung gelitten, das sei allerdings keine schwere Erkrankung.

Eine solche Diagnose reiche nicht einmal aus, um in einer Psychiatrie behandelt zu werden. "Damit müssen Menschen selbst klarkommen", sagte der Sachverständige. "Das, was er erlebt hat, ist halt normal."

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Seine Gefühle zeige der 33-Jährige nicht, führte der Gutachter weiter aus. Die emotionale Kälte sei auffallend, auch seine narzisstischen Persönlichkeitszüge. "Das ist keine psychiatrische Erkrankung, sondern das zeichnet ihn als Mensch aus."

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Urteil nach Mordserie wird Ende Februar erwartet

Der Angeklagte hatte im März 2024 vier Personen erschossen.  © Sina Schuldt/dpa

Ob der Soldat nach seinen Auslandseinsätzen unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, sei schwer zu sagen. Es sei jedoch kein direkter Zusammenhang mit der Tat erkennbar, meinte der Psychiater. Aus seiner Sicht seien die Kriterien für eine Sicherheitsverwahrung nicht erfüllt.

Laut Anklage drang der Fallschirmjäger in der Nacht zum 1. März wie bei einem Häuserkampf bei seinen Opfern ein. Erst habe der Deutsche den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten seiner früheren Partnerin und dessen 55-jährige Mutter in Scheeßel ermordet. Danach soll der Soldat die 33 Jahre alte beste Freundin seiner getrennt lebenden Ehefrau und deren dreijährige Tochter in Bothel erschossen haben.

Nach dem Geständnis des Angeklagten und der Schilderung des Psychiaters soll der Prozess bald enden: Am 25. Februar werden die Plädoyers erwartet, am 28. Februar das Urteil.

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