Cannabis bei übergroßer schmerzhafter Hodenprothese? Gericht sagt nein
Celle - Bei Rückenschmerzen wegen einer zu großen Hodenprothese ist Cannabis nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht das Mittel der Wahl.
Das Gericht in Celle lehnte nach Mitteilung vom Montag den Antrag eines früheren Krebspatienten auf eine Eilentscheidung ab, dass ihm dauerhaft Cannabis verschrieben wird.
Bei dem Patienten hatten sich nach einer Tumor-Operation 2013 Beschwerden entwickelt, die durch die übergroße Hodenprothese ausgelöst wurden.
Als Schmerzmittel ließ er sich auf Privatrezept Cannabis-Blüten verordnen, verlangte dann aber die Übernahme der hohen Kosten durch die Krankenkasse. Die Kasse lehnte ab und schlug einen Austausch der Prothese vor. Dies wollte nach Gerichtsangaben der mittlerweile 42 Jahre alte Patient nicht, weil er Impotenz befürchtete.
Cannabis sei nicht die einzige mögliche Therapie gegen die Schmerzen, befanden die Landesrichter und schlossen sich der Auffassung der Kasse und des Sozialgerichts Braunschweig an.
Außerdem sei der Fall nicht eilbedürftig: Der Patient sei nicht akut krank, er habe die Prothese sechs Jahre lang nicht austauschen lassen und seinen Widerspruch bei der Krankenkasse nur zögerlich begründet.
Titelfoto: Daniel Karmann/dpa