14-Jähriger wegen Mordes an Mitschülerin (†15) vor Gericht: Motiv weiterhin unklar
Braunschweig - Der gewaltsame Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter hat im Juni dieses Jahres bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Zwei 13 und 14 Jahre alte Mitschüler sollen die Jugendliche auf einem verwilderten Grundstück erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Von Mittwoch (21. Dezember, 9.30 Uhr) an muss sich der 14-Jährige wegen heimtückischen Mordes vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, "gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person" das Mädchen getötet zu haben. Während der Verhandlung seien keine Medienvertreter zugelassen, weil das Strafverfahren sich gegen einen Jugendlichen richte, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Angeklagte sei immer noch 14 Jahre alt, weitere Informationen könnten nicht erteilt werden.
Den Ermittlungen zufolge hatten die beiden Jungen schon seit etwa Mitte Mai geplant, die 15-Jährige zu töten. Laut Staatsanwaltschaft kannten sich die drei seit einigen Monaten aus der Schule und trafen sich hin und wieder auch in ihrer Freizeit zu Spaziergängen und um sich zu unterhalten.
"Das spätere Opfer war dem 14-Jährigen liebevoll zugeneigt und sah in ihm einen vertrauenswürdigen Freund, der sie mochte", teilte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im November mit.
Motiv der Täter weiterhin unklar
Demnach verabredeten sich die beiden Jungen am 19. Juni mit dem Mädchen zum Kirschenessen auf dem verwilderten Grundstück im Stadtteil Salzgitter-Fredenberg. Zu diesem Zeitpunkt war laut Anklage bereits geplant, das Mädchen dort zu töten.
Nach dem Eintreffen des Mädchens am Treffpunkt soll sich der 13-Jährige in Absprache mit dem 14-Jährige ihr unbemerkt von hinten genähert und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend sollen die beiden die 15-Jährige erstickt haben.
Zwei Tage nach der Tat wurde die Leiche der von ihren Angehörigen zuvor als vermisst gemeldete Anastasia entdeckt. Warum die Jungen ihre Mitschülerin töteten, konnte der Anklage zufolge nicht geklärt werden.
Zwar gebe es Zeugenaussagen und Handy-Nachrichten, die das Verhältnis zwischen den mutmaßlichen Tätern und ihrem Opfer beleuchten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Christian Wolters, im November. "Aber richtig klar wird es nicht." Die beiden Jungen hätten sich nicht detailliert geäußert.
Der Angeklagte sitzt seit dem Verbrechen in Untersuchungshaft. Er ist laut Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Der wegen seines Alters strafunmündige 13-Jährige wurde zunächst in eine psychiatrische Klinik gebracht. Es sei Sache des Jugendamts, "ob und welche erziehungsrechtlichen Maßnahmen gegen ihn getroffen werden", hieß es von der Anklagebehörde. Der Junge wurde wie auch der 14-Jährige psychiatrisch begutachtet.
Für den Prozess gegen den 14-Jährigen in Braunschweig sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 22. Februar 2023 gesprochen werden.
Das Jugendstrafrecht sieht eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren vor. Diese wird verhängt, wenn sich Jugendliche in besonderer Weise schuldig gemacht haben.
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