Von Britta Schultejans
München - Abnehmspritze nur per Fragebogen ohne persönlichen Kontakt zum Arzt? Dieses Angebot machte eine Online-Apotheke zum Missfallen einer Apothekenkammer. In dem resultierenden Streit hat nun ein Gericht entschieden.
Genauer gesagt das Landgericht München I.
Dieses hat der Online-Apotheke die Werbung für die sogenannte Abnehmspritze verboten. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte gegen die in den Niederlanden ansässige Apotheke geklagt, da diejenigen, die die Spritzen dort bestellten, vorher lediglich einen Fragebogen ausfüllen mussten.
Die Online-Apotheke gab vor Gericht an, dieses Vorgehen sei zulässig und verstoße nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz. Ein Fragebogen, der dann vor der Verschreibung von einem - in diesem Fall nicht in Deutschland ansässigen - Arzt überprüft werde, sei eine zulässige Fernbehandlung, hieß es.
Das Gericht sah das allerdings etwas anders!
Münchener Gericht: Nachsorge und Überwachung der Behandlungsergebnisse von großer Bedeutung
"Die Fernbehandlung von Adipositas mittels Ausfüllens eines Fragebogens entspricht nämlich nicht allgemein anerkannten fachlichen Standards", entschied die zuständige Kammer in der bayerischen Landeshauptstadt. "Vielmehr ist vor der Verschreibung einer Abnehmspritze ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich."
Auch sei eine regelmäßige Nachsorge und Überwachung der Behandlungsergebnisse - also der Gewichtsreduktion - wichtig. Dies erfordere zwingend einen persönlichen Kontakt zum Patienten. Und diesen könnten weder die Online-Apotheke noch die Ärzte, die die Spritze verschreiben, gewährleisten. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.