Letztes Wort nicht gesprochen: Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil gegen Jérôme Boateng nicht!
München - Insgesamt viermal hat sich ein Gericht in München bereits mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng (35) befasst - und das war's wohl noch nicht. Das letzte Wort ist noch immer nicht gesprochen!
Die Staatsanwaltschaft hat offiziell Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der zurückliegenden Woche eingelegt. Dies sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber nur verwarnt.
Es wurde eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 5000 Euro unter Vorbehalt verhängt.
Bedeutet: Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen.
Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Ex-Nationalspieler eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.
Geht Prozess gegen Jérôme Boateng weiter? Das Bayerische Oberste Landesgericht muss entscheiden
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern, der vor Kurzem vom italienischen Klub US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich gewechselt ist, zieht sich inzwischen lange hin.
Das Amtsgericht München hatte im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober des darauffolgenden Jahres in zweiter Instanz wegen Körperverletzung sowie Beleidigung zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt also 1,2 Millionen Euro.
Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.
"Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren", sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa