Schwere Vorwürfe: Ex-Landgerichts-Präsident zu Freiheitsstrafe verurteilt
Traunstein/München - Der frühere Präsident des Landgerichts Traunstein ist wegen sexueller Belästigung seiner Sekretärin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht München ging dabei am Mittwoch sogar noch über die Einschätzung der Staatsanwaltschaft hinaus, die in ihrem Schlussplädoyer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen gefordert hatte.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Anwalt Andreas von Máriássy kündigte nach dem Ende der Verhandlung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur an, dass sein Mandant Berufung gegen das Urteil einlegen werde.
Der frühere Landgerichts-Präsident hatte sich am Mittwoch zu Prozessbeginn zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern wollen. Allerdings stellte der Mann seiner früheren Mitarbeiterin, die als Zeugin vor Gericht aussagte, Fragen.
Die Verteidigung forderte in ihrem Schlussplädoyer einen Freispruch für den Angeklagten, der zuvor gegen einen Strafbefehl gegen ihn Einspruch eingelegt hatte. Wegen dieser Ablehnung kam es am Mittwoch zur öffentlichen Hauptverhandlung.
Auch Disziplinarverfahren gegen Ex-Präsident des Landgerichts Traunstein eingeleitet
Gernot Lehr, der Medienrechtsanwalt des früheren Gerichtspräsidenten, hatte bei Bekanntwerden der Hauptverhandlung vor einigen Wochen gesagt: "Der Strafbefehl hat weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Grundlage, zumal das Amtsgericht den Eingang einer angekündigten umfassenden Stellungnahme nicht abgewartet hatte."
Sein Mandant bestreite "mit Nachdruck den gegen ihn erhobenen Vorwurf". Darum habe dessen Strafverteidiger auch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Gegen den früheren Gerichtspräsidenten wurde auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In dessen Verlauf ordnete das Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth im Oktober vergangenen Jahres seine vorläufige Suspendierung an - und dass die Hälfte seiner laufenden Dienstbezüge einbehalten wird.
Weil er Ende Januar "auf eigenen Wunsch aus dem Justizdienst ausgeschieden" sei, wie eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte, hat sich die Beschwerde, die er gegen seine vorläufige Suspendierung eingelegt hatte, inzwischen erledigt.
Das Urteil des Amtsgerichts München von Mittwoch ist nach Angaben eines Sprechers noch nicht rechtskräftig. Bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Titelfoto: Matthias Balk/dpa