Schreckliches Zugunglück mit fünf Toten: Zwei Bahnmitarbeiter vor Gericht

Von Sabine Dobel, Frederick Mersi

Garmisch-Partenkirchen - Werden endlich alle Fragen geklärt? Ein Strafprozess soll nach dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor fast drei Jahren die mögliche Mitverantwortung von Mitarbeitern der Deutschen Bahn klären.

Im Sommer 2022 war es bei Garmisch-Partenkirchen zu einem schweren Zugunfall gekommen. (Archivbild)
Im Sommer 2022 war es bei Garmisch-Partenkirchen zu einem schweren Zugunfall gekommen. (Archivbild)  © Josef Hornsteiner/Garmisch-Partenkirchner Tagblatt/dpa

Das Landgericht München II hat die Anklage gegen zwei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zur entsprechenden Hauptverhandlung offiziell zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Freitagvormittag bestätigte.

Das Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde demnach gegen die Zahlung von 4000 Euro an gemeinnützige Organisationen eingestellt.

Ursprünglich hatte das zuständige Gericht bereits vor Monaten Termine im Mai vorsorglich reserviert.

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Noch ist allerdings unklar, wann der Prozess startet. "Kurzfristige Personalveränderungen in der Kammer" des Gerichts sind der Grund.

Fünf Tote und viele Verletzte bei Entgleisung von Regionalzug in Bayern

Das Unglück hatte fünf Menschenleben gekostet. (Archivbild)
Das Unglück hatte fünf Menschenleben gekostet. (Archivbild)  © Sven Hoppe/dpa

Rückblick: Am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, war gegen Mittag bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug entgleist. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben bei dem Unfall. Mehr als 70 Menschen wurden teilweise schwer verletzt.

Ursache waren nach bisherigen Erkenntnissen marode Bahnschwellen. Die Bahn hatte als Konsequenz aus dem Unglück eine Überprüfung der Schwellen bundesweit gestartet und Hunderttausende Schwellen ausgetauscht.

Bis zum heutigen Tag sind allerdings viele Fragen offen, es gibt keinen Abschlussbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung.

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Was konkret die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vorwirft, ist offiziell nicht bekannt. Im Raum stand nach dem Unglück der offiziell unbestätigte Vorwurf, bei der Bahn sei eine Warnung bezüglich der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben oder bei jener entsprechend beachtet worden.

Laut Süddeutscher Zeitung soll es in dem Prozess unter anderem darum gehen, ob der betroffene Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Garmisch-Partenkirchen und Farchant deutlich früher gesperrt und saniert hätte werden müssen.

Titelfoto: Josef Hornsteiner/Garmisch-Partenkirchner Tagblatt/dpa

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