Nach tödlichem Zugunglück: Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter
München - Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Sommer 2022 wurde Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben worden.
Die Ermittler werfen den Angeschuldigten unter anderem fahrlässige Tötung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich zunächst nicht weiter dazu äußern.
Fünf Menschen starben damals unter den Trümmern, Dutzende wurden zum Teil schwer verletzt.
Bei den Angeklagten soll es sich um den Fahrdienstleiter, der am Unglückstag Dienst hatte und zwei Strecken-Verantwortliche handeln.
Das Landgericht München II muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Bei einer Verurteil droht den Angeklagten bis zu fünf Jahren Haft. Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren aber eingestellt.
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