Kinderschänder gibt Mädchen Mitschuld an Taten: Opfer in ganz Deutschland

München - Jahrelang hat ein Mann im Internet Kontakte mit minderjährigen Mädchen in ganz Deutschland angebahnt und sich mit manchen auch getroffen - nun hat ihn das Landgericht München I zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte (51) erzählt vor Gericht unter anderem von seinem Treffen mit einer Zwölfjährigen aus Stuttgart.
Der Angeklagte (51) erzählt vor Gericht unter anderem von seinem Treffen mit einer Zwölfjährigen aus Stuttgart.  © Sven Hoppe/dpa

Er sei wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und einer Vielzahl anderer Delikte schuldig gesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch nach der Verkündung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, die Verteidigung von drei Jahren.

Der 51-Jährige sei ein "Blender", dessen absolute Kernkompetenz darin liege, Bedürfnisse vulnerabler Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren zu erkennen und sich ihr Vertrauen zu erschleichen, sagte der Vorsitzende Richter.

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In manchen Fällen sei es zu Treffen gekommen. Dabei habe der Münchner sexuelle Handlungen vor und an den Mädchen vorgenommen und in einigen Fällen Geld dafür geboten, aber nicht gezahlt. In allen Fällen habe er eine extreme Dominanz gegenüber den kindlichen und jugendlichen Opfern ausgeübt.

Sein Verhalten erfülle die Definition von Cybergrooming, bei dem Erwachsene im Internet gezielt Kontakte mit Minderjährigen anbahnen.

Mann sammelt kinderpornografisches Material, um "Museum" zu schaffen

Der wegen sexuellen Missbrauch von Kindern angeklagte Mann (r.) wird von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt.
Der wegen sexuellen Missbrauch von Kindern angeklagte Mann (r.) wird von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt.  © Sven Hoppe/dpa

Kritik übte der Richter an den Äußerungen des Angeklagten im Prozess. Er habe den Opfern eine vermeintliche Mitschuld an den Taten zugewiesen. Der in Jena geborene Mann hatte erklärt, die Mädchen hätten ihr Alter verschleiert. Dem folgte das Gericht nicht. Der Angeklagte habe das kindliche Alter erkannt und die Strafbarkeit seines Verhaltens sei ihm bewusst gewesen.

In der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft Einblicke in die Taten gegeben. So ging es in den Handy-Nachrichten demnach um sexuelle Fantasien und Praktiken, einige Mädchen schickten Fotos. Der Mann sprach von "dirty talk", schmutzigen Gesprächen. Und er betonte, dass einige Mädchen schon Erfahrungen mit älteren Männern gesammelt hätten.

Auch von einem Treffen mit einer 12-Jährigen in Stuttgart hatte er erzählt. Er habe mit ihr einen schönen Nachmittag verbringen wollen. Mit einer 15-Jährigen hatte er nach eigenen Angaben zwei Tage an der Ostsee verbracht, mit Übernachtung im Doppelbett.

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Auch kinderpornografisches Material war bei dem Mann entdeckt worden. Im Prozess hatte er erklärt, er habe dieses gesammelt, um ein Museum für verbotene Kunst zu schaffen.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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