Jens Lehmann nach Alkoholfahrt verurteilt: "Ich würge nicht"

Von Britta Schultejanson

München - Bayerns früherer Ministerpräsident Günther Beckstein sagte einst, nach zwei Maß Bier könne man noch Auto fahren. Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (55) musste nun vor Gericht merken: So einfach ist das nicht.

Jens Lehmann (55) hat vor Gericht zugegeben, mindestens zwei Liter Bier getrunken zu haben.
Jens Lehmann (55) hat vor Gericht zugegeben, mindestens zwei Liter Bier getrunken zu haben.  © Leonie Asendorpf/dpa

Das Amtsgericht München hat Lehmann wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1000 Euro verurteilt. Dass Lehmann nach der Wiesn mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertete das Gericht als Ordnungswidrigkeit.

Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er nach der Entscheidung des Gerichts auch seinen Führerschein zurück.

Ausfallerscheinungen wie fehlende Kooperation, eine verwaschene Sprache oder ein unsicherer Gang, den die Polizisten im September vergangenen Jahres bei Lehmann beobachtet hätten, seien nicht ohne Zweifel auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen, entschied die Richterin – ebenso wenig sein Verhalten den Polizisten und der Ärztin bei der Blutentnahme gegenüber.

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Lehmann habe auch vor Gericht ein auffälliges Verhalten, ein gewisses "schlechtes Benehmen" an den Tag gelegt. Darum könne davon ausgegangen werden, "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten", sagte die Richterin Richtung Lehmann.

Richterin: Jens Lehmann legt auch nüchtern schlechtes Benehmen an den Tag

Jens Lehmann fiel nach seinem Oktoberfestbesuch einer Polizeistreife auf.
Jens Lehmann fiel nach seinem Oktoberfestbesuch einer Polizeistreife auf.  © Peter Kneffel/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann ursprünglich eine Straftat vorgeworfen und in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt, war aber im Schlussplädoyer bereits von der Forderung abgewichen.

Nach Angaben von Lehmanns Verteidiger hatte die Geldstrafe bei 72.000 Euro gelegen. Weil Lehmann gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht.

"Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures" - also ein Bier mit Wasser - hatte er vor Gericht eingeräumt und seine Entscheidung bedauert.

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Dass er betrunken gewesen sei, bestritt er. Er habe weder gelallt noch gewürgt, wie es zwei Polizisten angegeben hatten. "Ich würge nicht - und schon gar nicht nach zwei Maß." Er sage die Wahrheit, betonte Lehmann: "Ich schwöre auf meine Kinder."

Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart und WM-Held von 2006 vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr war er in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Erstmeldung 14.51 Uhr, zuletzt aktualisiert 19.39 Uhr.

Titelfoto: Leonie Asendorpf/dpa

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