Hass auf Muslime als Antrieb: So urteilt das Gericht über den Messer-Mann

Von Tom Sundermann

München – Es ist ein Sommernachmittag im Juli in einer Einkaufsstraße nahe dem Pasinger Bahnhof, als ein Mann mit einem Messer hinterrücks auf einen Passanten einsticht. Er läuft weiter zu einem Friseursalon und attackiert einen weiteren Mann. Beide Opfer haben eines gemeinsam: Der Angreifer hält sie für Muslime - und sticht aus Hass zu.

Rechtsanwalt Alexander Eckstein (r.) und Rechtsanwältin Dagmar Mortha sitzen im Münchner Gerichtssaal hinter dem Angeklagten.  © -/München.TV/dpa

Zu diesem Schluss kommt am Dienstag das Landgericht München I im Prozess gegen den 41-Jährigen. In dem Sicherungsverfahren ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie an - wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, begangen an zwei Muslimen. Damit entsprachen die Richter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft.

Der Täter hatte nach Überzeugung des Gerichts wegen eines irrationalen Hasses auf Muslime zugestochen. Der Mann habe "dem äußerlichen Feindbild" des Verurteilten entsprochen, sagte Richterin Elisabeth Ehrl. Bei der Tat sei der Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen, so Ehrl.

In dem Verfahren, in dem der Mann die Tat erst in seinem letzten Wort zugegeben hatte, war laut Gericht rasch klar geworden, dass seine Krankheit ihn geleitet hatte. Zu seinen wahnhaften Gedanken gehörte eine "Angst vor Israel", gepaart mit rechtsextremen Verschwörungsideologien, sagte Ehrl. Zudem glaubte er, vom israelischen Geheimdienst Mossad überwacht und manipuliert zu werden.

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Das Denken des Mannes sei von antisemitischem Gedankengut beherrscht gewesen. Der 41-Jährige war demnach von der Verschwörungserzählung überzeugt, Juden hätten als Rache an Deutschland die massenhafte Einreise von Muslimen in die Bundesrepublik organisiert.

Der Mann habe beschlossen, dass Deutschland von Muslimen "befreit" werden müsse. Er verfasste ein Manifest mit dem Titel "Der Plan", das er unter anderem an eine Münchner Universität versandte.

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Im Rahmen der Ermittlungen wurde die Tat in München von der Kriminalpolizei nachgestellt.  © Felix Hörhager/dpa

Opfer leiden bis heute unter den Folgen des Angriffs

Der 41-jährige Täter war am 23. Juli 2024 auf die 18 und 25 Jahre alten Opfer losgegangen. Zuvor hatte er das Messer gekauft. Auf offener Straße näherte er sich einem Mann von hinten und stach mehrmals zu. Der Mann erlitt tiefe Schnittwunden im Oberkörper- und Halsbereich und musste einen Monat lang im Krankenhaus behandelt werden.

Im Anschluss lief der Täter weiter zu dem Friseursalon, wo er das zweite Opfer entdeckte. Der junge Mann wehrte die Stiche mit dem Arm ab, wobei er Verletzungen erlitt, die sich zu schmerzenden Narben entwickelten.

Die beiden Männer wurden "aus ihrem normalen Leben gerissen und leiden bis heute unter den Folgen des Angriffs", sagte Richterin Ehrl. Ihr Verhalten und ihr psychischer Zustand seien stark beeinträchtigt.

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