Grzegorz W. der "Todesengel": Prozess deckt schockierende Missstände in der Pflege auf

München - "Serienmörder", "Todesengel", "Teufel in Menschengestalt": Am Dienstag geht am Landgericht München I nach fast 50 Verhandlungstagen der Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger zu Ende, der wegen mehrfachen Mordes an den Menschen angeklagt ist, um die er sich eigentlich kümmern sollte.

Grzegorz W. soll mehrere Patienten mit einer Überdosis Insulin getötet haben, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Links steht seine Anwältin Birgit Schwerdt.
Grzegorz W. soll mehrere Patienten mit einer Überdosis Insulin getötet haben, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Links steht seine Anwältin Birgit Schwerdt.  © Peter Kneffel/dpa

Der 79 Jahre alte Günther Neubauer will an diesem Tag im Gericht sein. Sein Bruder Heinrich war 84 Jahre alt, als Grzegorz W., eines Tages als Ersatz für eine Kollegin vor der Tür stand. Kurz darauf war Heinrich Neubauer tot. 

"Ich habe keine Rachegefühle ihm gegenüber, sondern eher Mitleid", meint Günter Neubauer. "Eine Gefängnisstrafe ist keine Rache, sondern Sühne und bedeutet Sicherheit."

Der Angeklagte selbst bezeichnete seine Gräuel-Taten als "bestialische Morde". 

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Die Staatsanwaltschaft sieht in dem 38-Jährigen einen "Serienmörder". Die Arbeit als Pfleger sei ihm zu beschwerlich gewesen, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. 

Aufgrund seiner Körperfülle habe der Mann die Arbeit teils auch gar nicht ausführen können. "Die Arbeit überforderte ihn sowohl physisch als auch psychisch."

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. "Er ist im wahrsten Sinn des Wortes über Leichen gegangen", so die Staatsanwältin.

Sie wirft dem Mann vor, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das in Überdosis verabreicht tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker ist.

Mordprozess gegen Hilfspfleger: Staatsanwaltschaft sieht nur drei Fälle als erwiesen

Nebenkläger Günter Neubauer: Sein Bruder war eines der mutmaßlichen Opfer von Grzegorz W.
Nebenkläger Günter Neubauer: Sein Bruder war eines der mutmaßlichen Opfer von Grzegorz W.  © Britta Schultejans/dpa

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, nach 46 Verhandlungstagen sah die Staatsanwaltschaft aber nur drei davon als erwiesen an. 

In zwei weiteren Fällen geht die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung. In vier Fällen verlangte sie Freispruch. Hier könne nicht nachgewiesen werden, ob Insulin zum Tod geführt hatte. 

Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.

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Mit der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Danach würde die Sicherungsverwahrung greifen.

Die Nebenkläger schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft weitgehend an, nannten den Angeklagten "Todesengel" oder "Teufel in Menschengestalt". 

Die Verteidigung hatte dem wenig entgegen zu setzen, forderte in ihrem Schlussplädoyer lediglich ein "sachgerechtes Urteil".

Wie konnte der vorbestrafte Grzegorz W. überhaupt Hilfspfleger werden?

Der 38-jährige Angeklagte bezeichnete seine Taten selbst als "bestialische Morde".
Der 38-jährige Angeklagte bezeichnete seine Taten selbst als "bestialische Morde".  © Peter Kneffel/dpa

Für Günter Neubauer, der auch Vorstandsmitglied des Vereins Health Care Bayern ist, der sich der Förderung und der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verschrieben hat, ist die Sache aber auch mit einem Schuldspruch für den Angeklagten nicht getan. 

Er sieht massive strukturelle Probleme. "Es gibt so gut wie keine Qualitätskontrolle, wenn so jemand eingesetzt wird", kritisiert er. Die rechtliche Situation bei Arbeitskräften aus Polen sei völlig ungeklärt.

Scharfe Kritik richtet er an die Agentur, die den vorbestraften Hilfspfleger vermittelte: "Die hat sich nicht erkundigt: Kann er das? Darf er das? Und welche Vorgeschichte hat er?", sagt Neubauer. "Die Agentur, die ihn vermittelt hat, ist rechtlich nicht haftbar. Aber sie ist die Instanz, die das hätte verhindern können."

"Ich verspreche, ich schwöre mit der Hand auf dem Herzen, dass ich für diese Verstorbenen bete", hatte der Angeklagte in seinem letzten Wort gesagt. "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal." Er übergebe sein "ganzes Leben in die Hände des Gerichts" - und das wird nun an diesem Dienstag das Urteil sprechen.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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