Geheimratsecken: Mann verklagt Klinik nach Haar-Transplantation

München - Haarausfall statt volles Haar in den Geheimratsecken: Mit einer womöglich fehlerhaften Haartransplantation beschäftigt sich an diesem Donnerstagmittag das Oberlandesgericht München.

Bei der Streifenentnahme wird da, wo noch genügend Haare wachsen, ein schmaler Haarstreifen entnommen, um daraus die Haarwurzeln zu entnehmen. (Archivbild)
Bei der Streifenentnahme wird da, wo noch genügend Haare wachsen, ein schmaler Haarstreifen entnommen, um daraus die Haarwurzeln zu entnehmen. (Archivbild)  © DPA

Ein Mann wendet sich mit der Berufung gegen ein Urteil des Münchner Landgerichts. Die Richter dort hatten nur die Klinik zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt, nicht aber zwei Ärzte und einen sogenannten Haarberater.

Der Kläger fordert ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro und Schadenersatz in Höhe von rund 16.000 Euro. Er hatte sich 2013 in dem Schönheitsklinikum am Hinterkopf einen Haarstreifen entfernen und in seine Geheimratsecken einpflanzen lassen.

Nach der Operation klagte der Mann über starke Schmerzen. Der Operationsbereich war nach Gerichtsangaben stark vereitert, es kam zu Haarausfall und es bildete sich eine Narbe.

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Der Kläger wirft der Klinik, den beiden Ärzten und dem Haarberater vor, ihn nicht hinreichend aufgeklärt, sondern fehlerhaft behandelt und unzureichend nachbehandelt zu haben.

Update: Deshalb zieht der Kläger seine Berufung zurück

Der Kläger im Prozess um eine schmerzhafte Haartransplantation sitzt auf einer Bank im Oberlandesgericht und zeigt die Stelle an der ihm Haare transplantiert wurden.
Der Kläger im Prozess um eine schmerzhafte Haartransplantation sitzt auf einer Bank im Oberlandesgericht und zeigt die Stelle an der ihm Haare transplantiert wurden.  © DPA

Im Streit mit einer Schönheitsklinik wegen möglicher Fehler bei der Transplantation hat der Mann seine Berufungsklage gegen ein Urteil jetzt zurückgezogen. Sein Anwalt erklärte diesen Schritt am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München (OLG).

Die Richter hatten dem Kläger zuvor keine Hoffnungen auf Erfolg seines Widerspruchs gegen die Entscheidung des Münchner Landgerichts gemacht. Dieses hatte nur das Klinikum wegen einer Entzündung an der Stirn des Patienten zu 5000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz von 15.000 Euro verurteilt.

Der Kläger hatte auch von zwei Ärzten und einem sogenannten "Haarberater" Zahlungen gefordert. Hätte der 31-Jährige vor dem OLG an seiner Berufung festgehalten, hätte er die bereits gezahlten 20.000 Euro wieder verloren, erklärte der Vorsitzende Richter.

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2013 hatte der damals 26-Jährige nach der Haartransplantation in dem Schönheitsklinikum über starke Schmerzen geklagt. Ein Sachverständiger und der Kläger bemängelten die mangelhafte Nachbehandlung der Wunde durch die Klinik.

Titelfoto: DPA

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