Frau tötet Mann mit über 100 Messerstichen: Lebenslang!
München - Das Landgericht München I hat eine Frau wegen Mordes an einem Bekannten der Familie zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das teilte das Gericht am Freitagabend mit. Die Angeklagte hatte dem Mann im Januar 2023 mindestens 100 Messerstiche zugefügt, vor allem am Kopf. Der 76-Jährige verblutete.
Vor Gericht hatte die Anfang-50-Jährige aus München gesagt, sie habe dies aus Angst getan, der Mann könnte den Kontakt zu einem ehemaligen Trinkkumpan ihres Ehemannes wiederherstellen. Dieser habe laut der Erklärung von Mitte der 1990er-Jahre bis Anfang der 2000er versucht, die Ehe zu zerstören.
Ihrer Meinung nach legte der Freund ihres Mannes es bereits in der Vergangenheit – der letzte Kontakt lag allerdings über 15 Jahre zurück – darauf an, ihre Ehe zu zerstören, indem er einen schlechten Einfluss auf ihren Ehemann ausübte.
Von Abenden mit dem Bekannten sei ihr Mann regelmäßig betrunken zurückgekommen und habe sich aggressiv und gewalttätig ihr gegenüber verhalten.
Richterin urteilt in München: Ängste ohne ernsthaften Bezug zur Realität
Diese Ideen und Ängste der Angeklagten seien ein Ausfluss ihrer Persönlichkeit und ohne ernsthaften Bezug zur Realität, befand die Vorsitzende Richterin. Im Hinblick auf ihre Familie sei die Angeklagte übertrieben anhänglich und von einem starken Kontrollbedürfnis sowie von Eifersucht geleitet.
Nachdem sie ihr späteres Opfer aufgesucht und vergeblich darum gebeten hatte, die Telefonnummer des Bekannten nicht an ihren Ehemann herauszugeben, zog sie - so das Gericht - ein von daheim mitgebrachtes Küchenmesser und fügte dem Mann mehr als 100 Schnittverletzungen zu.
Nach Darstellung der Verteidigung war es hingegen bei einem Treffen in der Wohnung des Mannes zu einem Handgemenge gekommen. An Messerstiche und ob sie das Messer bereits zum Treffen mitgebracht habe, könne sich die Frau nicht erinnern, hatte die Verteidigung im Prozess erklärt.
Laut Gericht verließ die Frau nach der Tat die Wohnung, entsorgte die blutgetränkten Kissen an einem nahegelegenen See und legte das Küchenmesser bei sich zu Hause in die Spülmaschine.
Erst knapp ein halbes Jahr später wurde sie aufgrund von DNA-Untersuchungen von den Ermittlungsbehörden als Täterin in Betracht gezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Bernhard Hiergeist/dpa