Er soll vor 25 Jahren seine Frau erdrosselt haben: Angeklagter schweigt im Mord-Prozess

Von Britta Schultejans

München - 25 Jahre nach dem Tod einer Frau in München hat vor dem Landgericht München I der Mordprozess gegen ihren Ehemann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 57-Jährigen vor, seine Frau im Jahr 2000 gemeinsam mit einem Komplizen erdrosselt zu haben.

Der inzwischen 57 Jahre alte Mann soll vor 25 Jahren seine damalige Ehefrau – zusammen mit einem Komplizen – erdrosselt haben.
Der inzwischen 57 Jahre alte Mann soll vor 25 Jahren seine damalige Ehefrau – zusammen mit einem Komplizen – erdrosselt haben.  © Peter Kneffel/dpa

Er soll ihr dann eine Schlinge um den Hals gelegt und diese an einem Schrank befestigt haben, um einen Suizid vorzutäuschen.

Die Frau, Mutter seiner vier Töchter, hatte sich zuvor von ihm getrennt und einen neuen Partner.

Laut Staatsanwaltschaft hatte es zuvor Todesdrohungen gegen die Frau gegeben, weil die gebürtige Türkin mit der von ihr gewollten Scheidung gegen Traditionen ihrer konservativen Familie verstieß.

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Sie war 1987 im Alter von 15 Jahren in der Türkei mit ihrem fünf Jahre älteren Cousin verheiratet worden. Zwar war der Mann schon nach der mutmaßlichen Tat vor 25 Jahren verhaftet worden.

Weil man sie ihm aber nicht nachweisen konnte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

Viele Jahre später meldete sich dann ein Zeuge bei der Staatsanwaltschaft, der angab, der Angeklagte habe ihm den Mord mit den Worten "Ich habe sie getötet, sie ist tot. Es ist vorbei" gestanden.

Prozess hatte schon einmal begonnen, war aber ausgesetzt worden

Vor dem Landgericht München I wird der Mordprozess gegen den Ehemann der jungen Frau verhandelt. (Archivbild)
Vor dem Landgericht München I wird der Mordprozess gegen den Ehemann der jungen Frau verhandelt. (Archivbild)  © Sven Hoppe/dpa

Der Angeklagte wollte sich zum Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen äußern, auch zu seinen persönlichen Verhältnissen schwieg er.

Dafür meldete sein Anwalt Adam Ahmed sich ausführlich zu Wort. In einem Eröffnungsstatement bemängelte er unter anderem, dass die Ermittler bei seinem Mandanten vor 25 Jahren – bevor sie feststellen, dass sich der Tatverdacht gegen ihn nicht erhärtet hatte – noch wegen Totschlags ermittelt hatten und nicht wegen Mordes. Totschlag wäre inzwischen verjährt, Mord verjährt nicht.

Darüber hinaus sei es nach so langer Zeit auch schwierig, zweifelsfrei festzustellen, ob die Frau sich selbst umgebracht hat oder getötet wurde.

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"In diesem Fall, in dem die Zeit von circa 25 Jahren die Spuren verwischt hat, stehen wir vor einem Labyrinth an Unsicherheiten und rechtlichen Herausforderungen", sagte er. "Es sind erhebliche Zweifel angebracht."

Der Prozess hatte im Dezember vergangenen Jahres schon einmal begonnen, war aber direkt nach dem Start ausgesetzt worden.

Grund dafür war ein Antrag der Verteidigung, die unter anderem fehlende Sprachkenntnisse des seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Angeklagten geltend gemacht und eine Übersetzung der 207-seitigen Anklageschrift gefordert hatte.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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