Domina schaltet nach geplatztem Termin Konsulat und Schafzüchter ein

München - Eine Domina, strenge AGB, ein geplatzter Termin, ein Schafzüchterverein und ein unbescholtener alter Mann in Rumänien, der zu Unrecht Ärger von seiner Ehefrau bekommt. Das Amtsgericht München hat einen besonders unterhaltsamen Fall öffentlich gemacht.

Die Domina klagte vor dem Amtsgericht München. (Symbolbild)
Die Domina klagte vor dem Amtsgericht München. (Symbolbild)  © 123RF

Eine Münchner Domina hat ein Jahr lang nach einem Kunden gesucht, der einen Termin bei ihr platzen ließ. Dazu schaltete sie sogar das rumänische Konsulat und einen Schafzüchterverein ein, wie das Münchner Amtsgericht am Freitag mitteilte.

Die Frau, die seit 20 Jahren ein Domina-Studio betreibt, betont in ihren nach Gerichtsangaben in der Branche selten vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass ein vereinbarter Termin 24 Stunden vorher abgesagt werden muss. Andernfalls würden Schadenersatz in voller Höhe des vereinbarten Honorars fällig sowie Ermittlungs-, Anwalts- und Gerichtskosten. Im vorliegenden Fall ging es laut Amtsgericht um 1451,80 Euro.

Die sollte nach Ansicht der Domina ein Mann zahlen, der am 14. September 2017 bei ihr angerufen und um einen sofortigen Termin gebeten habe. Obwohl die Frau ihn auf ihre AGB hingewiesen habe, sei er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erschienen.

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Zwei anderen Kunden, die ebenfalls einen Termin für die Zeit wünschten, habe sie abgesagt.

Münchner Domina verschickt Mahnbrief an den Falschen

Schließlich zog die Domina ihre Klage zurück. (Symbolbild)
Schließlich zog die Domina ihre Klage zurück. (Symbolbild)  © DPA

Weil es ihr nicht mehr gelang, den aus Rumänien stammenden Kunden, der ihr einen vollen Namen genannt hatte, zu erreichen, kontaktierte sie nach Gerichtsangaben das Konsulat und einen Schafzüchterverein. Bei einer Internetrecherche nach dem genannten Namen hatte sie herausgefunden, dass der vermeintliche Kunde mit Schafen handelte.

An eine Adresse, die sie herausgefunden hatte, verschickte die Domina einen Mahnbrief. Dumm nur: Bei dem Angeschriebenen handelte es sich gar nicht um den verschwundenen Kunden.

Der alte Mann legte Widerspruch ein und gab an, ein ihm flüchtig bekannter Geschäftspartner könne sich seiner Personalien bedient haben. Die Domina entschuldigte sich vor Gericht beim fälschlicherweise Beklagten, der nicht nur den Mahnbrief, sondern auch gehörig Ärger mit seiner Ehefrau bekommen hatte.

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Das Gericht konnte die Domina schließlich dazu bewegen, ihre Klage zurückzuziehen. Zu den 300 Euro Gerichtskosten, die sie nun selbst bezahlen muss, kommen nach Gerichtsangaben auch noch die Reisekosten für den alten Mann aus Rumänien (Aktenzeichen 275 C 4388/18).

Titelfoto: 123RF

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