Wiedersehen vor Gericht: Diese Prozesse sorgen 2025 für Aufsehen

Von Sebastian Schlenker, Britta Schultejans, Elke Richter, Carsten Hoefer, Christoph Trost, Sabine Dobel

München - Vor den Gerichten im Freistaat wird auch im neuen Jahr eine Reihe an aufsehenerregenden Verfahren verhandelt. So beschäftigt sich etwa das Landgericht in München unter anderem mit dem mutmaßlichen Mord an zwei Ukrainern und der Aserbaidschan-Affäre.

Justizopfer Genditzki klagt auf Schmerzensgeld

Manfred Genditzki fordert per Klage mindestens 750.000 Euro Schmerzensgeld.
Manfred Genditzki fordert per Klage mindestens 750.000 Euro Schmerzensgeld.  © Sven Hoppe/dpa

Wegen des sogenannten Badewannen-Mordes saß er 13 Jahre in Haft und verklagt nun den Freistaat Bayern: Manfred Genditzki fordert per Klage mindestens 750.000 Euro Schmerzensgeld, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I mitteilte.

Die Forderung stützt sich auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht."

Der Fall Genditzki hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war er im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.

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Wann die Klage Genditzkis gegen den Freistaat im neuen Jahr verhandelt wird, ist bislang unklar.

Russe tötet zwei Ukrainer in Murnau

Neben dem Einkaufszentrum in Murnau wurden im April 2024 zwei Männer aus der Ukraine getötet.
Neben dem Einkaufszentrum in Murnau wurden im April 2024 zwei Männer aus der Ukraine getötet.  © Lukas Barth/dpa

Weil er zwei ukrainische Soldaten im oberbayerischen Murnau ermordet haben soll, beginnt im Februar vor dem Landgericht München II der Prozess gegen einen Russen.

Der 57-Jährige soll im April 2024 zwei kriegsversehrte ukrainische Soldaten nach einem Streit über die Situation in deren Heimatland mit einem Messer getötet haben.

Der Angeklagte lebte seit Anfang der 1990er-Jahre in Deutschland. Er soll die beiden 23 und 36 Jahre alten Soldaten, die wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden waren, in der Nähe eines Einkaufszentrums erstochen haben. Der Tod der beiden Soldaten hatte im Frühjahr großes Entsetzen ausgelöst.

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Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München geht von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal aus - und von Heimtücke.

Die Opfer sollen arglos und - nachdem sie mit dem Angeklagten zuvor Alkohol konsumiert hatten - sehr betrunken gewesen sein. Es sind sieben Verhandlungstage geplant.

"Reichsbürger"-Prozess gegen Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß

Die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagten Personen sitzen zusammen mit ihren Anwälten im Münchner Oberlandesgericht im Gerichtssaal.
Die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagten Personen sitzen zusammen mit ihren Anwälten im Münchner Oberlandesgericht im Gerichtssaal.  © Sven Hoppe/dpa

Der Münchner "Reichsbürger"-Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß geht ab dem 2. Januar weiter. Das Oberlandesgericht hat Termine bis Januar 2026 bestimmt.

In dem Verfahren stehen seit Juni 2024 acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Reuß vor Gericht. Die Gruppe war nach einer großangelegten Anti-Terror-Razzia in mehreren Bundesländern und im Ausland Ende 2022 bekannt geworden.

Die Beschuldigten sollen einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant und dabei bewusst Tote in Kauf genommen haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft den acht Angeklagten in München unter anderem die Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines sogenannten hochverräterischen Unternehmens vor. Als Oberhaupt einer neuen Staatsform hätte Reuß fungieren sollen, gegen den in Frankfurt am Main verhandelt wird.

Aber auch mehrere der in München Angeklagten sollten dem "Rat" der Vereinigung angehört haben – ähnlich einem Kabinett einer rechtmäßigen Regierung.

Aserbaidschan-Affäre: Bestechungsvorwürfe gegen Bundestagsabgeordnete

Ex-CDU-Parlamentarier Axel Fischer (58) bestreitet die Vorwürfe gegen ihn.
Ex-CDU-Parlamentarier Axel Fischer (58) bestreitet die Vorwürfe gegen ihn.  © Michael Kappeler/dpa

Wegen Bestechungsvorwürfen im Zuge der sogenannten Aserbaidschan-Affäre stehen zwei ehemalige Bundestagsabgeordnete der Union ab dem 16. Januar vor dem Oberlandesgericht München (OLG). Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers unverändert zugelassen.

Der Ex-CDU-Parlamentarier Axel Fischer (58) aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land wird der Bestechlichkeit verdächtigt, der ehemalige CSU-Abgeordnete Eduard Lintner (80) aus Unterfranken der Bestechung von Mandatsträgern, wie die Generalstaatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung mitgeteilt hatte.

Ziel der Zahlungen sei die Beeinflussung von Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gewesen.

Beide haben die Vorwürfe stets bestritten. Für sie gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung.

Neuer Schuhbeck-Prozess wegen erschlichener Corona-Hilfen

Gegen Alfons Schuhbeck (75) wird erneut ermittelt. Diesmal geht es um erschlichene Subventionen.
Gegen Alfons Schuhbeck (75) wird erneut ermittelt. Diesmal geht es um erschlichene Subventionen.  © Sven Hoppe/dpa

Star-Koch Alfons Schuhbeck (75), der bereits im Gefängnis sitzt, dürfte im neuen Jahr erneut vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihn wegen weiterer Straftaten angeklagt.

Schuhbeck soll Coronahilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen haben. Hunderttausende Euro Krankenkassenbeiträge für seine Mitarbeiter soll er außerdem nicht oder nicht fristgerecht gezahlt haben. Ein Prozesstermin steht bislang nicht fest. Das Zwischenverfahren laufe noch, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Schuhbecks Anwälte hatten zuvor mitgeteilt, dass sich Schuhbeck gegen die Anklagevorwürfe verteidigen werde. Zur Sache habe er sich bislang nicht geäußert. "Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens", so die Anwälte.

Bereits 2023 hatte Schuhbeck eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen.

Titelfoto: Bildmontage: Sven Hoppe/dpa (2) , Michael Kappeler/dpa

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