Brutaler "Silvester-Mord": Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
München - Im Prozess um einen Mord in München vor 45 Jahren fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten.
Sie geht davon aus, dass der Mann kurz vor Silvester 1978 einen Münchner Rentner heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat ermordete. Der Mann war mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne gefunden worden.
Seine Verteidiger beantragten in ihren Plädoyers am Montag vor dem Landgericht München I Freispruch für den in seinem Heimatland lebenden Briten, dem die Ermittler erst im Zuge der Altfallbearbeitung - bei der Bearbeitung sogenannter Cold Cases - auf die Schliche kamen.
Der Angeklagte machte zu Prozessbeginn allerdings weder Aussagen zu seiner Person noch zu den Vorwürfen an sich. Doch stimmen nach Angaben des "Cold Case"-Bearbeiters der Polizei, der als Zeuge befragt wurde, sowohl die gefundenen Fingerabdrücke als auch die DNA-Spuren überein.
Der Fall hatte damals als "Silvester-Mord" großes Aufsehen erregt: Verwandte hatten sich Sorgen gemacht, weil das bekanntermaßen mit Strichern verkehrende Opfer nicht wie verabredet zu einer Messe erschienen war und auch nicht auf Anrufe reagierte.
Die Polizei fand den 69-Jährigen daraufhin am 2. Januar mit zertrümmertem Schädel tot in seiner Badewanne - auf dem Kopf zwei Plastikschüsseln und ein Eimer.
Mord in München: DNA-Spur überführt Täter aus Großbritannien nach Jahren
Die Polizei sicherte damals in der Wohnung drei Fingerabdrücke, außerdem ein Haar sowie eine Flüssigkeit auf dem Bettlaken. 2005 wurden aus diesen Asservaten dank des Fortschritts der Kriminaltechnik DNA-Spuren extrahiert. Bei einer neuerlichen Öffnung der Akten glich der Münchner Altfallbearbeiter die Fingerabdrücke 2018 europaweit ab.
Die Treffermeldung kam allerdings erst Ende 2021 - aus England. Dort wurde der mutmaßliche Täter im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen.
Das Landgericht München I will das Urteil in dem Verfahren am Mittwoch sprechen, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur mitteilte. Jeder andere Tatvorwurf als Mord - auch Totschlag - wäre verjährt.
Titelfoto: Niklas Treppner/dpa