Bezahlkarte für Asylbewerber in Bayern: Gericht in München lehnt Eilanträge ab
München - Die neue Bezahlkarte für Asylbewerber beschäftigt auch weiterhin die Gerichte in Deutschland. Das Sozialgericht München hat nun zwei Eilanträge gegen die neu eingeführte Bezahlkarte für Asylbewerber abgelehnt.
Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bekommen die beiden Antragsteller - eine Asylbewerberin aus Sierra Leone und ein abgelehnter Asylbewerber aus Nigeria - also weiterhin kein Bargeld mehr ausgezahlt.
Das Gericht sei zu der Auffassung gekommen, dass die Verwendung der Bezahlkarte nicht offensichtlich rechtswidrig sei, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung vom Dienstag. Der Gesetzgeber habe die Karte als mögliche Leistungsform vorgesehen.
Für welche Fälle diese letztlich zum Einsatz komme, liege im Ermessen der Behörde. Bei einer ersten Bewertung hätten sich auch keine Gründe ergeben, wonach die Behörde im Einzelfall verpflichtet gewesen wäre, weiter Geldleistungen zu gewähren.
Das System ist bayernweit im Einsatz. Mit den Karten kann in Geschäften eingekauft und pro Monat bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden. Eine Karte ist regional beschränkt und nicht für Online-Käufe gedacht. So soll nach dem Willen der Staatsregierung der Missbrauch von Leistungen und in der Konsequenz die Zuwanderung begrenzt werden.
Bezahlkarte für Geflüchtete in Bayern: Flüchtlingsverbände üben Kritik
Flüchtlingsverbände hatten daran wiederholt teils sehr deutliche Kritik geübt. Anders als das Gericht in München hat das Sozialgericht Nürnberg bereits Eilanträgen von Geflüchteten recht gegeben, die gegen Einschränkungen dadurch geklagt hatten.
Die Antragstellerin aus Sierra Leone hatte laut Gericht unter anderem geltend gemacht, dass sie wegen einer Augenerkrankung auf Geldleistungen angewiesen sei, etwa um Taxi fahren zu können - dort sei Kartenzahlung aber nicht immer möglich.
Der zweite Antragsteller - der wegen einer Erkrankung geduldet ist - hatte laut Gericht argumentiert, dass die Bezahlkarte nur für neue Asylbewerber gelten könne, sein Verfahren sei jedoch bereits entsprechend abgeschlossen.
In beiden Fällen im Freistaat sah das Sozialgericht München allerdings schlussendlich keinen Grund, den zuständigen Behörden bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung die Verwendung der Bezahlkarte vorerst zu untersagen.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa