Zu Unrecht im Gefängnis: Auch Staatsanwalt für einen Freispruch von Genditzki!
München - Saß Manfred Genditzki (62) bislang 13 Jahre für einen Mord im Gefängnis, den es niemals gegeben hat? Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten "Badewannen-Mord" hat selbst die Staatsanwaltschaft Zweifel.
Die Folge? Die Staatsanwaltschaft forderte am heutigen Montag einen Freispruch Genditzkis!
Darüber hinaus sei die Staatskasse entsprechend dazu verpflichtet, den inzwischen 62-Jährigen für die lange Zeit hinter Gittern zu entschädigen, wie Staatsanwalt Michael Schönauer zum Fall sagte.
Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober des Jahres 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem eskalierten Streit auf den Kopf geschlagen und sie im Anschluss in der Badewanne ertränkt.
Genditzki hatte die schweren Vorwürfe stets bestritten. Das Urteil wurde nach zwei Revisionen letztlich rechtskräftig.
Fall Manfred Genditzki: Verteidigerin Regina Rick geht von Unfall aus
Nach einem jahrelangen Kampf Genditzkis wurde der Fall doch noch neu aufgerollt - was höchst selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung entlasten.
"Wir rechnen mit einem Freispruch", hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des laufenden Prozesses erklärt.
Sie geht entsprechend davon aus, dass die alte Dame schlichtweg einen tragischen Unfall hatte und sich in diesem Zusammenhang den Kopf aufschlug, als sie in die Wanne stürzte. An diesem Freitag (7. Juli) könnte das Urteil fallen.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa