Volksverhetzung! AfD-Politiker Jäger in München verurteilt

München - Der AfD-Politiker Florian Jäger (52) ist auch in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Das Landgericht München II hat geurteilt. (Symbolbild)
Das Landgericht München II hat geurteilt. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Das zuständige Landgericht München II bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck über eine zu zahlende Geldstrafe von 90 Tagessätzen, wie ein Justizsprecher am Freitag zum Fall mitteilte.

Aufgrund der Einkommensverhältnisse des Angeklagten setzte die Kammer nur die Tagessatzhöhe von 60 auf 30 Euro herab.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Bundestagsabgeordnete auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht hatte, in dem die Novemberpogrome von 1938 mit der Impfkampagne zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verglichen wurden.

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Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, hatte laut Gericht zuvor in seinem ausführlichen Plädoyer ausgeführt, dass der Angeklagte ein Zündler sei, der als Politiker entsprechende genau wisse, wo es brenne und dann Benzin ins Feuer schütte.

Wenn der Holocaust zu einem willkürlichen Vergleichsobjekt für als unliebsam empfundene Maßnahmen degradiert werde, dann werde auch der Schutz von jüdischen Menschen vor antisemitischen Übergriffen geschleift, erklärte er.

Revision? Urteil gegen AfD-Politiker Florian Jäger noch nicht rechtskräftig

Auch das Landgericht München II wertet das Video - ebenso wie zuvor die erste zuständige Instanz - als Volksverhetzung. In dem besagten Video würden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der Willkür und dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt, hieß es in der neuen Urteilsbegründung dementsprechend.

In vielen Kommentaren bei Facebook sei das Video als Aufruf verstanden worden, "auf die Straße zu gehen".

Der 52 Jahre alte Jäger, der AfD-Kreisvorsitzender in Fürstenfeldbruck bei München ist, äußerte sich zunächst auf Anfrage noch nicht zu der Frage, wie er das gefallene Urteil bewertet und ob er Revision dagegen einlegen will. Dazu hat er nach Gerichtsangaben nun eine Woche Zeit. Das Urteil gegen Jäger ist folglich noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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