13 Jahre unschuldig im Gefängnis: Freispruch im Prozess um "Badewannen-Mord"
München - Nach rund 13 Jahren im Gefängnis ist Manfred Genditzki wieder ein freier Mann!
Im Münchner Prozess um den sogenannten "Badewannen-Mord" von Rottach-Egern wurde der 63-Jährige am Freitag freigesprochen. Er hatte jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl erklärte, dass es ein "steiniger Weg" für den Angeklagten gewesen sei. "Sie haben das in bewundernswerter Art und Weise ertragen", sagte sie in Richtung Genditzki, der das Urteil gefasst aufnahm.
Nun müsse ihn die Staatskasse für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen.
Neben der Verteidigung hatte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert. Denn es gab nicht nur Zweifel daran, ob Genditzki den Mord an einer Seniorin begangen hatte, sondern auch daran, ob die Frau überhaupt durch eine Gewalttat ums Leben kam.
Gutachter hatten in dem Prozess ausgesagt, dass ein tödlicher Unfall möglich oder sogar wahrscheinlich sei.
Freispruch im "Badewannen-Mord": Entschädigung nach 4912 Tagen zu Unrecht in Haft
2010 hatte das Landgericht München II Genditzki zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht war überzeugt, dass er im Oktober 2008 eine Seniorin in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Genditzki war in der Wohnanlage als Hausmeister tätig gewesen.
Genditzki hatte die schweren Vorwürfe stets bestritten. Das Urteil wurde nach zwei Revisionen letztlich rechtskräftig.
Im August 2022 wurde er nach 4912 Tagen aus der Haft entlassen, weil es erhebliche Zweifel an der Schuld Genditzkis gab. Das Verfahren wurde schließlich neu aufgerollt – was höchst selten vorkommt.
Genditzki stehen nun Entschädigungszahlungen zu - 75 Euro für jeden Tag, den er zu Unrecht im Gefängnis saß. Das macht in seinem Fall 368.400 Euro.
Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa