Joel (†6) aus Pragsdorf brutal getötet: Darum kommt der angeklagte Jugendliche wieder frei
Neubrandenburg - Im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel ist der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden
Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Donnerstagabend. "Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr." Zuvor hatte die "Ostsee-Zeitung" berichtet.
Das Gericht ist nach Aussage des Sprechers jederzeit verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob die Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Diese seien nach der Vernehmung von Zeugen am Donnerstag nicht mehr festgestellt worden.
Die Untersuchungshaft setze zwingend voraus, dass es einen besonderen Haftgrund gibt. Mit der Schuldfrage habe die Entscheidung nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft könne gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Am Donnerstag hatten am zweiten Prozesstag mehrere Zeugen ausgesagt. Das hatte eine Sprecherin des Landgerichts Neubrandenburg mitgeteilt.
Da der Angeklagte Jugendlicher ist, fand der zweite Verhandlungstag wie auch schon der Auftakt am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Somit gelangen auch kaum Informationen an die Öffentlichkeit. Dem Teenager droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Der Fall um den getöteten Joel sorgte bundesweit für Aufsehen
Im vergangenen September soll der Angeklagte in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg den Jungen geschlagen und erstochen haben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt geschwiegen. Im Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten.
Der Fall um den getöteten Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am 27. Februar soll der nächste Verhandlungstag in dem Prozess stattfinden.
Danach sind bis Ende März noch vier weitere Termine vorgesehen. Dann könnte es auch ein Urteil geben.
Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa