Neubrandenburg - Die Vorwürfe sind kaum vorstellbar: Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich seit dem heutigen Donnerstag eine 39-jährige Frau aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald verantworten, die ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt haben soll.
In einer vom Landgericht am 14. November verbreiteten Mitteilung sah sich die Hauptangeklagte laut Anklage im Zeitraum zwischen 2020 und 26. Juli 2021 veranlasst, die Stieftochter fortgesetzt zu bestrafen.
Hierzu habe sie die Jugendliche im Badezimmer eingeschlossen und gezwungen, sich in die Badewanne in eiskaltes Wasser zu legen, wobei die Frau den Kopf der Stieftochter teilweise für längere Zeit untergetaucht habe, sodass diese Atemnot verspürt habe.
Die Jugendliche sei zudem mehrfach in der Dusche eingesperrt worden, wobei teilweise kaltes Wasser über der Geschädigten ausgegossen worden sei. Sie habe teils über mehrere Tage auch in der Dusche essen und schlafen sowie ihre Notdurft verrichten müssen. Mit Beginn der Sommerferien 2021 sei die Stieftochter wochenlang fast durchgehend in der Dusche eingesperrt gewesen.
Auch habe die 39-Jährige die Geschädigte gegen die Badezimmertür geschubst, wobei sich die Stieftochter eine blutige Wunde zugezogen habe. Dem 46 Jahre alten Ehemann, Mitangeklagter und Vater des Opfers, sei das bekannt gewesen. Auch er habe der Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen.
Anspruch auf faires Verfahren
Er und auch die mitangeklagte 17-jährige Tochter der Frau sollen das Mädchen zudem gelegentlich auf Anweisung der Hauptangeklagten selbst in der Dusche eingesperrt haben.
Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Die 17-Jährige erschien zur Überraschung des Gerichtes zum Prozessauftakt nicht, weil sie krankgemeldet wurde. Deshalb wurde ihr Verfahren abgetrennt.
Zudem schloss die Strafkammer die Öffentlichkeit noch vor der Anklageverlesung aus, was die Richterin mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte begründete. Nur die Urteilsverkündung soll öffentlich sein. Bis zum 12. Dezember sind sechs Verhandlungstage angesetzt.