Prozess um getöteten Joel (†6): Anwältin spricht von eklatanter Fehlentscheidung

Neubrandenburg - Nachdem sich der angeklagte Jugendliche im Fall um den getöteten Joel wieder in Untersuchungshaft befindet, hat die Anwältin der Familie des Opfers Zweifel an der richtigen Entscheidungsfindung des Landgerichts geäußert.

Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich der Angeklagte (15, nicht im Bild) aktuell wegen Totschlags verantworten.
Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich der Angeklagte (15, nicht im Bild) aktuell wegen Totschlags verantworten.  © Bernd Wüstneck/dpa

"Das sitzt dasselbe Gericht, das so eine eklatante Fehlentscheidung getroffen hat", sagte Christine Habetha am Freitag und fügte hinzu: "Da soll man dann Vertrauen haben?"

Die Fehlentscheidung sei nun korrigiert worden, so Habetha. Sie betonte auch, dass sie dem Landgericht Neubrandenburg nicht die fachliche Kompetenz absprechen wolle.

Das Landgericht hatte den Haftbefehl gegen den Jugendlichen vor gut zwei Wochen aufgehoben. Am Donnerstagabend teilte das Oberlandesgericht Rostock dann mit, dass der Haftbefehl gegen den inzwischen 15 Jahre alten Angeklagten wieder in Kraft gesetzt und damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stattgegeben wurde.

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Untersuchungshaft sei vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe für den Jugendlichen nicht unverhältnismäßig, entschied das Gericht.

Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich der Angeklagte aktuell wegen Totschlags verantworten. Er soll im vergangenen September in der Gemeinde Pragsdorf den sechs Jahre alten Joel erstochen haben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Prozess gegen den Teenager findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, sodass kaum Informationen nach außen gelangen.

Über ein Motiv ist bislang nichts bekannt.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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