Paar missbrauchte Tochter im Babyalter: Vater will Knallhart-Urteil nicht akzeptieren
Von Frank Pfaff
Neubrandenburg - Der 34 Jahre alte Vater, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner kleinen Tochter vom Landgericht Neubrandenburg zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, erkennt das Strafmaß nicht an.

Nach Angaben des Gerichts legte der Verteidiger fristgerecht Revision ein.
Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und wird nun zunächst durch den Bundesgerichtshof überprüft.
Ob auch die mitangeklagte Mutter in Revision geht, blieb zunächst unklar. Die Einspruchsfrist würde in der Nacht zum Mittwoch ablaufen, hieß es.
Der Vater war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen, gemeinschaftlicher Vergewaltigung sowie Herstellung von Kinderpornografie zu einer Gesamtstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Zudem behielt sich das Gericht vor, Sicherungsverwahrung für den Mann aus Anklam anzuordnen.
Mädchen zu Tatbeginn zwei Monate alt

Nach Überzeugung der Richter hatte er das Mädchen vom Säuglingsalter an fast zwei Jahre lang schwer missbraucht.
Die Mutter war unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, gemeinschaftlicher Vergewaltigung und Beihilfe durch Unterlassen zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Das Kind war zu Beginn der Taten nicht einmal zwei Monate alt. Den Angaben zufolge hatte sich der Vater im Zeitraum zwischen November 2022 und August 2024 mehr als 30 Mal an dem kleinen Mädchen vergangen, Bilder und Videos davon angefertigt und diese dann auch verbreitet.
Nachdem die Aufnahmen einem Internetanbieter aufgefallen waren, nahmen Sicherheitsbehörden Ermittlungen auf, die schließlich zu den Anklagen und Verurteilungen führten.
In einem weiteren Verfahren war bereits Anfang April ein 64 Jahre alter Mann aus Berlin zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, der sich mit Billigung des Vaters ebenfalls an dem Mädchen vergangen hatte.
Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa