Nach "Blue Punisher"-Drogentod von 13-Jähriger: Jugendlicher Dealer verurteilt
Neubrandenburg - Der Drogentod einer 13-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern schockierte bundesweit. Ein Jugendlicher hatte Ecstasy an das Mädchen verkauft. Nun wurde vor Gericht ein Urteil gesprochen.
Mit schwarzer Atemmaske und tief ins Gesicht gezogener Kapuze verlässt der als Drogendealer verurteilte 17-Jährige am Mittwoch das Gerichtsgebäude in Neubrandenburg.
Er habe Reue gezeigt und gestanden, sagt eine Sprecherin des Amtsgerichts Neubrandenburg. Er sei über den Tod einer 13-jährigen Abnehmerin des Ecstasys selbst erschüttert.
Der Tod des Mädchens Finja aus Altentreptow Ende Juni vorigen Jahres hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst.
Doch trotz eines engen zeitlichen Zusammenhangs und obwohl der Jugendliche laut Urteil ebensolche Pillen an Finja verkauft hat, wie diejenige, die laut einem Gutachten zum Tod geführt hat, erklärte die Gerichtssprecherin: "Der Tod des Mädchens ist dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden."
Ob tatsächlich eine von dem Jugendlichen an die 13-Jährige verkaufte Pille die schlussendlich tödliche war, habe man nicht zwingend nachweisen können.
Jugendlicher zeigte Reue vor Gericht
Laut Gerichtssprecherin hat sich herausgestellt, dass der Jugendliche vom 16. bis zum 22. Juni in drei Fällen sogenannte "Blue Punisher"-Pillen an Finja verkauft hat. Die 13-Jährige habe nach der Einnahme einer halben "Blue Punisher"-Pille am 24. Juni gesundheitliche Probleme bekommen und sei auf die Intensivstation gekommen. Zwei Tage später sei sie gestorben.
Laut einem Gutachten starb sie an einer Hirnschwellung, die durch den hoch dosierten Wirkstoff einer "Blue Punisher"-Ecstasy-Pille ausgelöst worden ist.
Diese Drogen kommen meist in einem bestimmten Aussehen daher, das sich am gleichnamigen amerikanischen Comic-Helden orientiert, etwa in blauer Farbe und mit Totenkopf. Sie weisen mitunter eine besonders hohe Wirkstoffkonzentration auf.
Eine Verursachung des Todes war aber nicht Teil der Anklage.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte zuvor auch erklärt, dass es sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen um einen Fall der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung gehandelt habe. Das bedeute, man gehe davon aus, dass das Mädchen um die Gefährlichkeit der Betäubungsmittel gewusst und gleichwohl konsumiert habe.
Das muss der Drogen-Dealer nun tun
Der Jugendliche wurde verwarnt. Zudem soll er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, ihm sind drei Termine bei der Suchtberatung und fünf Stunden Berufsberatung auferlegt worden.
Laut Sprecherin hat er die Schule ohne Abschluss verlassen und ist ohne Beschäftigung. Er sei zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Finja habe er aus Altentreptow gekannt.
Der Gegenwert des Erlöses vom Verkauf der Pillen - insgesamt habe er sechs Pillen zu einem Preis von je fünf Euro verkauft - ist laut Gerichtssprecherin eingezogen worden.
Das Urteil ist laut Gericht rechtskräftig, weil die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. Die Verhandlung fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Erstmeldung: 16.37 Uhr, aktualisiert: 17.40 Uhr
Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa