Mann gesteht mehrfachen Missbrauch seiner dreijährigen Tochter

Schwerin - Schrecklich: Ein 41 Jahre alter Mann aus Nordwestmecklenburg hat vor dem Landgericht in Schwerin den sexuellen Missbrauch seiner eigenen Tochter zugegeben.

Vor dem Landgericht Schwerin hat ein 41-jähriger Mann den mehrfachen sexuellen Missbrauch seiner zu Beginn dreijährigen Tochter gestanden. (Archivfoto)
Vor dem Landgericht Schwerin hat ein 41-jähriger Mann den mehrfachen sexuellen Missbrauch seiner zu Beginn dreijährigen Tochter gestanden. (Archivfoto)  © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Dem umfassenden Geständnis war zu Prozessbeginn ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen.

Dabei war dem einschlägig vorbestraften Angeklagten ein Strafrahmen von fünf Jahren und sechs Monaten bis maximal sechs Jahre und neun Monate in Aussicht gestellt worden.

Der Mann steht wegen schwerem sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Laut Anklage hatte er zwischen Januar 2022 und März 2024 seine zu Tatbeginn dreijährige Tochter in sechs Fällen missbraucht.

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In der Vernehmung räumte der Mann weitere Übergriffe ein. Vor Gericht wurde auch das Video von der richterlichen Befragung des Kindes unmittelbar nach Bekanntwerden des Missbrauchs abgespielt.

Bei der Festnahme des Mannes hatten die Ermittlungsbehörden laut Gericht dessen Smartphone sichergestellt, auf dem sich mehr als 1000 kinderpornografische Bild- und Videodateien befunden haben sollen.

Diese hätten vorwiegend den Missbrauch von Mädchen im Alter von vier bis zehn Jahren beinhaltet. Auch dieser Tatbestand wird vermutlich bei der Strafzumessung durch das Gericht berücksichtigt.

Landgericht hat von vornherein nur zwei Verhandlungstage angesetzt

Das Gericht hatte - offenbar in Erwartung einer Verständigung und eines umfassenden Geständnisses - nur zwei Verhandlungstage angesetzt.

Der juristische Weg eines Rechtsgesprächs wird häufiger bei Sexualdelikten eingeschlagen, um insbesondere minderjährigen Opfern weitere Aussagen zu ersparen.

Für den Fall glaubhafter Geständnisse gibt das Gericht dann die mögliche Obergrenze der zu erwartenden Haftstrafe an. Ein Urteil soll möglicherweise an diesem Donnerstag gesprochen werden.

Titelfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

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