Klimaaktivisten wollen weiter Straftaten begehen, prompt folgt die Quittung

Neubrandenburg/Schwedt - Wegen der Sabotage einer von der Ostsee nach Brandenburg verlaufenden Erdölleitung beziehungsweise des Versuchs sind zwei Klimaaktivisten zu Haftstrafen verurteilt worden.

Eine Pumpstation der Raffinerie PCK Schwedt ist Ziel von Klimaaktivisten geworden.
Eine Pumpstation der Raffinerie PCK Schwedt ist Ziel von Klimaaktivisten geworden.  © Bernd Wüstneck/dpa

Weil sie noch im Gerichtssaal weitere Straftaten "zur Rettung des Weltklimas" ankündigt hätten, habe das Amtsgericht Neubrandenburg die mehrmonatigen Haftstrafen gegen die 69- und 74-jährigen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation nicht zur Bewährung ausgesetzt, erklärte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil.

Der Jüngere wurde unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung aus Bayern zu sieben Monaten verurteilt. Der Ältere erhielt drei Monate.

Wegen zweier Aktionen an Pumpstationen in Mecklenburg-Vorpommern im April 2022 wurden sie wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Störung eines öffentlichen Betriebes verurteilt.

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Sie bestritten die Taten laut Gerichtssprecherin nicht. "Sie haben sich bei Begehung dieser Straftaten eben im Recht gesehen, dass sie zur Rettung des Weltklimas derartige Straftaten auch begehen können."

Am 27. April 2022 waren die beiden bei Demmin in eine Pumpstation eingedrungen, die zur brandenburgischen Raffinerie PCK Schwedt gehört. Sie beschädigten laut Gericht dabei einen Maschendrahtzaun sowie die Sicherungskette eines Drehrads. Zum damaligen Zeitpunkt wurde dort allerdings ohnehin kein Öl gepumpt.

Klimaaktivisten akzeptierten 4000-Euro-Geldstrafe nicht

Zwei Tage später drangen beide unweit der brandenburgischen Grenze in eine Pumpstation ein, beschädigten erneut den Zaun und eine Sicherungskette und stoppten tatsächlich den Ölfluss, sodass zeitweise in einen Notbetrieb geschaltet werden musste. Die Leitung versorgt die Raffinerie mit Öl vom Rostocker Hafen.

Das Gericht folgte beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die aus Süddeutschland kommenden Aktivisten, die laut Gericht schon andere Straftaten im Rahmen ihres Aktivismus begangen haben, hatten Freispruch beantragt und sich mit Blick auf das Weltklima auf einen Notstand berufen.

Strafbefehle mit Geldstrafen in Höhe von jeweils 4000 Euro hatten beide nicht akzeptiert, deshalb war es zur Verhandlung gekommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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