Klimaaktivisten wollen nach Pipeline-Sabotage nicht in Knast und gehen gegen Urteil vor

Neubrandenburg/Schwedt - Nach der Verurteilung zu Haftstrafen wegen der Sabotage einer von der Ostsee nach Brandenburg verlaufenden Erdölleitung beziehungsweise des Versuchs haben zwei Klimaaktivisten Rechtsmittel eingelegt.

Klimaaktivisten der "Letzten Generation" sabotierten eine Pumpstation der Raffinerie PCK Schwedt und wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Klimaaktivisten der "Letzten Generation" sabotierten eine Pumpstation der Raffinerie PCK Schwedt und wurden zu Haftstrafen verurteilt.  © Bernd Wüstneck/dpa

Die 69- und 74-jährigen Mitglieder der Gruppe Letzte Generation waren vor mehr als einer Woche vom Amtsgericht Neubrandenburg zu mehrmonatiger Haft verurteilt worden - ohne Bewährung, weil sie laut Gericht noch im Saal weitere Straftaten "zur Rettung des Weltklimas" angekündigt hatten.

Der Jüngere war zu sieben Monaten verurteilt worden unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung aus Bayern. Der Ältere erhielt drei Monate.

Wegen zweier Aktionen an Pumpstationen in Mecklenburg-Vorpommern im April 2022 wurden sie wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Störung eines öffentlichen Betriebes verurteilt.

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Sie bestritten die Taten laut Gerichtssprecherin nicht. "Sie haben sich bei Begehung dieser Straftaten eben im Recht gesehen, dass sie zur Rettung des Weltklimas derartige Straftaten auch begehen können."

"Letzte Generation" gibt Konter noch nicht bekannt

Sollten die Aktivisten Berufung eingelegt haben, ist das Landgericht Neubrandenburg zuständig.
Sollten die Aktivisten Berufung eingelegt haben, ist das Landgericht Neubrandenburg zuständig.  © Jens Büttner/dpa

Welche Art der Rechtsmittel die Verurteilten letztendlich in Anspruch nehmen, sei noch unklar, erklärte die Gerichtssprecherin.

Im Falle einer Berufung ginge es vor dem Landgericht Neubrandenburg auch um die Überprüfung der Tatsachen. Gegebenenfalls könnten dann sogar Beweise neu erhoben werden.

Im Fall der Revision müsste das Oberlandesgericht Rostock vor allem prüfen, ob das Urteil der unteren Instanz rechtsfehlerfrei ergangen ist.

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Die Verfahrensbeteiligten haben laut Gericht noch Zeit zur Prüfung, wenn das schriftliche Urteil und die Begründung zugestellt wurden. Das Gericht wartet nach eigenen Angaben noch auf Rückmeldung der Staatsanwaltschaft, ob diese auch Rechtsmittel einlegt.

Das Gericht war beim Strafmaß allerdings dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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