Kleinkind von Seebrücke gestürzt: Deshalb gibt es kein Geld für die Mutter
Stralsund/Zinnowitz - Nach dem aufsehenerregenden Sturz ihres damals zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren hat das Landgericht Stralsund Geldforderungen der Mutter abgewiesen.
Die Seebrücke sei ausreichend sicher, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie müsse nicht die Erwartungen etwa an einen Spielplatz erfüllen und das Herabstürzen von Kleinkindern aus jeglicher - auch ungewöhnlicher - Position verhindern.
Die damals 34-jährige Brandenburgerin hatte ein Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne machen wollen. Beim Versuch sich hinzuhocken war der jüngere Sohn nach Darstellung der Mutter rücklings durch das Geländer gefallen.
Sie war hinterhergesprungen und hatte sich besonders das linke Bein schwer verletzt. Der Junge war unverletzt geblieben.
Die Frau forderte mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlich Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz - die Seebrücke sei nicht sicher genug.
Das Gericht befand hingegen, die Gemeinde habe davon ausgehen können, dass Eltern Kleinkinder so im Blick haben, dass diese ihrem Spieltrieb nicht unbeaufsichtigt nachgehen, auch weil die grundsätzliche Gefahr herunterzufallen erkennbar war.
Gericht: Brücke war sicher genug
Die Gemeinde musste demnach nicht damit rechnen, dass Kleinkinder sich für ein Foto so vor das Geländer hocken, dass sie beim Verlust des Gleichgewichts durch die höchstens 31-Zentimeter-Lücke des Geländers fallen. Auch die Mutter habe damit nicht gerechnet.
Das Geländer entspreche den Bauvorschriften und schütze vor erwartbaren Gefahren, etwa wenn Menschen sich an- oder hinüberlehnen, um auf das Wasser zu schauen.
Die Seebrücke ist mehr als 30 Jahre alt. Mehrere Seebrücken im Nordosten stammen aus dieser Zeit.
Die aus Barnim kommende Mutter hatte sich beim Sprung aus etwa fünf Metern Höhe ins flache Wasser unter anderem das Sprunggelenk gebrochen, war längere Zeit arbeitsunfähig und erhält weiterhin Physiotherapie.
Sie muss laut Urteil die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Stefan Sauer/dpa