Kinderporno-Täter muss nun doch in den Knast: Gericht erhöht Strafe

Neubrandenburg - Zunächst sah es für einen pädophilen Straftäter aus Mecklenburg-Vorpommern so aus, als würde er mit Bewährung davonkommen. Doch nun muss der 50-Jährige wohl doch ins Gefängnis.

Mehr als 140.000 Dateien kinderpornografischen Inhalts soll der Mann aus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Netz heruntergeladen und weitergeschickt haben. (Symbolbild)
Mehr als 140.000 Dateien kinderpornografischen Inhalts soll der Mann aus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Netz heruntergeladen und weitergeschickt haben. (Symbolbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

In einem Berufungsprozess hob das Landgericht Neubrandenburg die zweijährige Bewährungsstrafe für den Mann auf und wandelte sie in eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren um.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Strafmaß im Urteil des Amtsgerichtes Neubrandenburg vom Januar 2023 eingelegt.

Der 50-Jährige hatte mehrfach gestanden, seit 2015 mehr als 140.000 kinder- und jugendpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet gespeichert und zum Teil auch weitergeschickt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Als "erschwerend" wertete die Berufungskammer, dass der Verurteilte sich nach der Durchsuchung 2020, als Handys, Computer und Speicher beschlagnahmt wurden, und der Polizei-Vernehmung 2022 erneut Handys und Laptops für Kinderpornografie besorgte.

"Der Gesetzgeber hatte die Strafen für solche Verbrechen 2021 gerade verdoppelt", sagte der Richter.

50-Jähriger lud "Dateien mit Extreminhalt" ins Netz

Der Verurteilte hatte 2022 wieder Videos ins Internet hochgeladen, bei denen Kleinkinder von Erwachsenen missbraucht wurden. "Das waren Dateien mit Extreminhalt", sagte der Richter. Das flog aber auch auf.

Die Verteidigung hatte am Mittwoch erneut für eine Strafe von höchstens zwei Jahren plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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