Josephine-Marie (18) brutal getötet: Mordprozess gegen zwei Mitbewohner

Neubrandenburg - Der Prozess um eine gewaltsam getötete 18-Jährige in Pasewalk Ende vorigen Jahres findet weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Details wurden dennoch bekannt.

Der 20-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten.
Der 20-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten.  © Stefan Sauer/dpa

Die Kammer des Landgerichts Neubrandenburg gab zum Auftakt am Dienstag einen entsprechenden Beschluss bekannt, wonach nur Anklageverlesung und Urteilsverkündung öffentlich sind.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 20-Jährigen und einer 19-Jährigen gemeinschaftlichen Mord vor. Sie und ihr Opfer wohnten demnach in einer Pasewalker Behinderteneinrichtung.

Laut am Dienstag verlesener Anklage sollen sie die 18-Jährige am Abend des 6. Dezembers aus unbekannten Gründen zu einer Gartenanlage gelockt und heimtückisch getötet haben. Dafür hätten sie einen Stein und ein Messer mit einer etwa elf bis zwölf Zentimeter langen Klinge mitgenommen.

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Zunächst habe die Angeklagte den Stein auf den Hinterkopf des ahnungslosen Opfers geworfen. Der Angeklagte habe dann 70 Mal auf den Brustbereich des Opfers eingestochen. Auch die Angeklagte habe das Opfer mit dem Messer verletzt.

Sie sollen das Opfer ausgezogen und im Schnee liegen gelassen haben

An einem Zaun zu einem Grundstück wurde die Getötete (†18) gefunden.
An einem Zaun zu einem Grundstück wurde die Getötete (†18) gefunden.  © Bernd Wüstneck/dpa

Als beide noch Atemgeräusche festgestellt hätten, sollen sie die junge Frau mehrere Minuten lang gewürgt haben, zunächst mit den Händen und dann mit einem Schal. Sie zogen das Opfer laut Anklage aus und ließen es im Schnee liegen.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, die Angeklagte sei voll schuldfähig. Dem Angeklagten sei die Unrechtmäßigkeit der Tötung eines Menschen zwar bewusst gewesen, er habe sich wegen einer verminderten Intelligenz aber dem von der Angeklagten ausgehendem Vorhaben nicht entgegenstellen können.

Die Richterin begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem damit, dass eine mögliche Unterbringung in einem Krankenhaus Gegenstand der Verhandlung werden könne. Zunächst sind vier Verhandlungstermine angesetzt.

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Demnach könnte Mitte Mai ein Urteil ergehen.

Erstmeldung um 5.50 Uhr, aktualisiert um 10.58 Uhr.

Titelfoto: Stefan Sauer/dpa

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