Ehefrau aus Eifersucht mit über 30 Messerstichen getötet: Mann muss in den Knast

Stralsund - Vor genau einem halben Jahr hat eine Bluttat in der Kleinstadt Barth (Vorpommern-Rügen) für Aufsehen gesorgt. Nun ist der Ehemann der getöteten Frau vom Landgericht Stralsund verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Marokko stammenden Mann Mord aus niederen Beweggründen vor.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Marokko stammenden Mann Mord aus niederen Beweggründen vor.  © Frank Hormann/dpa

Der 43-Jährige muss wegen des Mordes an seiner Ehefrau für elf Jahre in den Knast. Er habe aus Eifersucht und darin begründet aus niedrigem Beweggrund gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Strafverschärfend komme hinzu, dass er "mit seiner Tat seinen Kindern die Mutter genommen hat".

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der aus Marokko stammende Mann am 12. Oktober in einer Asylbewerberunterkunft 35 Mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen habe. Er habe deren Tod beabsichtigt und unmittelbar danach laut Zeugen gesagt: "Ich bin ein Mann. Ich musste es tun."

Strafverschärfend kam laut Richter hinzu, dass der Mann direkt nach der Tat Fotos und Videos mit seinem Handy von dem Opfer gemacht und verschickt habe. Darin habe er entgegen der Tatsachen behauptet, sie mit einem anderen Mann erwischt zu haben.

Keine lebenslange Haft, weil Angeklagter Alkohol und Kokain konsumiert hatte

Der Prozess ist am Landgericht Stralsund abgehalten worden.
Der Prozess ist am Landgericht Stralsund abgehalten worden.  © Stefan Sauer/dpa

Das Eheverhältnis habe schon länger unter dem Drogen- und Alkoholkonsum des Mannes gelitten. Zudem habe dieser gegenüber seiner Frau einen "Alleinbesitzwillen" an den Tag gelegt.

Die Kammer verhängte nicht - wie eigentlich bei Mord vorgesehen - eine lebenslange Haftstrafe, weil eine erhebliche Minderung seiner Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen sei. Der Mann hatte zuvor Alkohol und Kokain konsumiert.

Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Mannes zum Prozessauftakt sowie gezeigte Reue. Es ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor seien drei Jahre und sechs Monate der Haftstrafe zu vollziehen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und sechs Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Aussage eines Verteidigers will der Verurteilte eine mögliche Revision noch bedenken.

Erstmeldung vom 12. April, 6.17 Uhr. Aktualisiert um 13.19 Uhr.

Titelfoto: Frank Hormann/dpa

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