Auto fährt in Party-Gruppe, junge Frau stirbt: Urteil gegen 20-Jährigen gefallen
Rostock - Das Rostocker Amtsgericht hat einen 20-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, der im August vergangenen Jahres in Bad Doberan mit seinem Auto in eine Gruppe von Partygängern fuhr und dabei eine junge Frau tötete.
Das Urteil fiel wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Die Richterin blieb mit ihrer Entscheidung am Mittwoch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Gefängnisstrafe nach Jugendrecht von drei Jahren und drei Monaten gefordert hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
Bei dem Unfall in den frühen Morgenstunden des 21. August 2022 wurden in der Nähe des Freiluft-Partygeländes auf der Galopprennbahn in Bad Doberan (Landkreis Rostock) eine 21-jährige Frau getötet und vier Menschen teils so stark verletzt, dass sie wochenlang mit schweren Knochenbrüchen im Krankenhaus lagen.
Der Angeklagte hatte sich am Mittwoch erneut bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Er betonte mehrmals, dass er vor dem Unfall keinen Alkohol getrunken, sondern nur ein Mundspray benutzt habe. Dennoch wurde ein Atemalkoholwert von 0,35 Promille und ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille festgestellt.
Ein am Mittwoch vom Amtsgericht Rostock hinzugerufener Gerichtsmediziner hielt den Konsum von Mundspray für nicht plausibel, um den Blutalkoholwert von 0,21 Promille etwa eineinhalb Stunden nach dem Unfall zu erklären. Auch dann nicht, wenn der Angeklagte den Inhalt von zwei kleinen handelsüblichen Mundspray-Dosen getrunken hätte.
Der Staatsanwalt betonte, der 20-Jährige habe den Unfall nicht gewollt, aber grob fahrlässig verschuldet.
Erstmeldung: 28. Juni, 13.52 Uhr. Aktualisiert: 17.32 Uhr
Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa