35 Mal auf Ehefrau eingestochen: Handybilder zeigen Minuten nach der Bluttat
Stralsund - Im Prozess gegen einen 43-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau in Barth (Vorpommern-Rügen) haben Handy-Daten des Angeklagten Einblick in die Zeit unmittelbar nach der Tat gegeben.
Beim zweiten Verhandlungstermin am Mittwoch wurden am Landgericht Stralsund Fotos und Videos vom Opfer gezeigt, die der Ehemann unmittelbar nach der mutmaßlichen Tat gemacht hatte. Sie zeigen die blutverschmierte Frau auf dem Boden der gemeinsamen Wohnung liegend.
Unter anderem an seinen Vater soll der aus Marokko stammende Mann Sprachnachrichten geschickt haben. Darin soll er gesagt haben, er habe seine Frau umgebracht, weil sie ihn betrogen habe - und "Papa hol meine Kinder". Die drei gemeinsamen Kinder befanden sich zur Tatzeit nicht in der Asylbewerberunterkunft.
Bereits am Dienstag hatte der Mann die Tat im Prozess eingeräumt. Er bereue die Tat "zutiefst", hieß es in einer von seinem Verteidiger vorgetragenen Erklärung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niederen Beweggründen vor. Er habe am 12. Oktober 35 Mal auf Kopf und Oberkörper der 38-Jährigen eingestochen.
Von einer tatsächlichen Affäre der ebenfalls aus Marokko stammenden Frau wurde im Prozess nichts bekannt. Zeuginnen berichteten von einer überbordenden Eifersucht des Mannes.
Das Opfer hatte sich demnach schon länger bedroht gefühlt und ohne den Mann leben wollen, sich aber nicht getraut, ihn zu verlassen.
Psychiater sprach von einer möglichen Kurzschluss-Handlung
Ein Psychiater sprach am Mittwoch von einer möglichen Kurzschluss-Handlung, möglicherweise begünstigt durch nachgewiesenen Alkohol- und Kokain-Konsum. Es gebe Merkmale, die eine "erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit" nahelegten. Der Angeklagte habe schon länger ein Problem mit Drogen. Dies könne auch die Eifersucht verstärkt haben. Beim Vortrag des Sachverständigen musste die Verhandlung zeitweise unterbrochen werden, weil der Angeklagte heftig weinte und sich nicht beruhigte.
Am Mittwoch sollten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden. Ein Urteil wird am Mittwoch kommender Woche erwartet.
Titelfoto: Frank Hormann/dpa