Von Christopher Hirsch
Stralsund - Der Vorwurf gegen eine 17-Jährige aus Greifswald wiegt schwer: Sie soll einen 59-jährigen Mann betäubt und getötet haben. Nun ist der Prozess am Landgericht Stralsund gestartet.
Mit dem Gesicht hinter einem Aktenordner, in Fußfesseln und Handschellen wird die 17-Jährige in den Saal des Landgerichts Stralsund geführt.
Die schwarzhaarige Jugendliche in schwarzen Leggings und einem dunkelblauen Pullover nimmt Platz auf der Anklagebank.
Laut verlesener Mordanklage hatte das Opfer der Jugendlichen schon länger Avancen gemacht. Diese habe sich belästigt und gestalkt gefühlt und den Plan gefasst, den Mann zu betäuben und zu töten.
Ende Juni trafen sich beide demnach wie schon häufiger zuvor in der Wohnung eines 50 Jahre alten Mitangeklagten. Noch vor der Wohnung habe die Jugendliche dem Opfer einen Kaffeepott mit Jägermeister und unter anderem MDMA und Morphium gegeben, den der 59-Jährige ausgetrunken habe.
Auf einem Sofa in der Wohnung sei er eingeschlafen. Die Angeklagte habe mindestens neunmal mit der Kante eines Frühstücksbretts auf den Kehlkopf ihres Opfers eingeschlagen und den Mann so tödlich verletzt.
"Endlich ist das Schwein tot", soll sie anschließend gesagt und dem Mann noch ein Handtuch ins Gesicht gedrückt haben.
Mord an 59-Jährigem in Mecklenburg-Vorpommern: Polizei fand Leiche zufällig
Die Polizei fand die Leiche laut früheren Angaben eher zufällig Anfang Juli vorigen Jahres, weil gegen den 50-jährigen vorbestraften Wohnungsinhaber wegen mutmaßlicher Drogendelikte ermittelt wurde.
Er ist nun wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Nach Ausführungen der Staatsanwältin erzählte die Hauptangeklagte ihm von dem präparierten Getränk. Statt einzugreifen, habe dieser eine Beruhigungstablette genommen.
Die Jugendliche muss laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft mit einer Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren und der 50-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Inzwischen ist der 50-Jährige auf freiem Fuß, weil eine weitere Haft angesichts des Vorwurfs nicht verhältnismäßig wäre, wie eine Gerichtssprecherin erklärt hatte. Der Haftbefehl gegen die 17-Jährige wurde laut Gericht Mitte Dezember in einen Befehl zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus umgewandelt.
Am ersten, mehrstündigen Verhandlungstag waren mehrere Zeugen geladen. Weil für die Angeklagte die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik infrage kommt, wurde die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage ausgeschlossen.
Zwei weitere Termine sind am 20. und 21. Januar angesetzt. Die Urteilsverkündung soll öffentlich sein.