Prozess gegen Halle-Attentäter: Angeklagtem ist offenbar alles egal!
Magdeburg - Schilderungen seines antisemitischen und rassistischen Anschlags in Halle hat der Attentäter am Montag im Prozess wegen der Geiselnahme im Gefängnis in Burg regungslos verfolgt.
Bei dem Verfahren in einem Hochsicherheitssaal in Magdeburg wurden weite Teile des Urteils des Oberlandesgerichts Naumburg vom Dezember 2020 verlesen. Sie enthielten Details zu der Vorbereitung und zur Tat selbst.
Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
Während der Verbüßung der lebenslangen Haft nahm der Attentäter im Dezember 2022 im Gefängnis Beamte als Geiseln und versuchte, in Freiheit zu kommen. Der Versuch misslang.
Beim Prozessauftakt am 25. Januar hatte der 32-jährige Angeklagte die Geiselnahme vom 12. Dezember 2022 gestanden. Er drohte Vollzugsbeamten mit einem selbst gebastelten Schussapparat, sie öffneten ihm mehrere Türen. Sein Ziel sei es gewesen, frei zu sein. Der Versuch scheiterte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg klagte Stephan Balliet nach der Tat wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz an.
Abschluss der Beweisaufnahme und Plädoyers werden erwartet
Das zuständige Landgericht Stendal hatte für den Verhandlungstag am Montag keine Zeugen geladen. Es wurden neben den Auszügen aus dem Urteil mehrere Dokumente verlesen.
Darunter war ein Bericht des Landeskriminalamts, das die Zelle des Beschuldigten nach der Geiselnahme in Burg durchsucht hatte, sowie ärztliche Einschätzungen zu den Justizvollzugsbediensteten, die in der Gewalt des Attentäters waren.
Der Prozess des Landgerichts Stendal findet in einem Hochsicherheitssaal in Magdeburg statt.
Hinter dem Angeklagten saßen auch am Montag, wie schon an den vorangegangenen Prozesstagen, vier maskierte Justizbedienstete in spezieller Schutzausrüstung.
Staatsanwaltschaft fordert neunjährige Haftstrafe
Die Generalstaatsanwaltschaft hat für den Attentäter von Halle nun eine neunjährige Haftstrafe gefordert. Zudem solle eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden, denn es seien immer weitere Straftaten zu erwarten, hieß es am Montag im Plädoyer.
Die Nebenklageanwälte, die die ehemaligen Geiseln vertreten, schlossen sich der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an. Der Verteidiger des Angeklagten verzichtete auf einen konkreten Strafantrag. Nach der Beweisaufnahme stehe die Tat fest.
Der Verteidiger verwies jedoch auf eine Sicherungsverfügung, nach der immer zwei Bedienstete beim Öffnen und Verschließen des Haftraums dabei sein sollten.
Am Tag der Geiselnahme sei es nur einer gewesen. "Das rechtfertigt nicht die Tat des Angeklagten, muss aber wenigstens berücksichtigt werden."
Das Landgericht Stendal, das in einem Hochsicherheitssaal in Magdeburg verhandelt, will das Urteil aller Voraussicht nach am 27. Februar verkünden.
Erstmeldung vom 19. Februar, 14.35 Uhr. Letztes Update: 15.51 Uhr.
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