"Pädophil" und "Satansbrut": AfD-Frau wegen Hetze auf queere Menschen verurteilt
Magdeburg - Sie hetzte auf einem AfD-Parteitag gegen queere Menschen und wurde von einem Studenten dafür angezeigt. AfD-Politikerin Leyla Bilge (42) stand nun vor Gericht - und wurde verurteilt.

Auf dem AfD-Parteitag im Juli 2023 in Magdeburg schimpfte Bilge in ihrer Rede gegen Mitglieder der LGBTQ+-Community. Laut Informationen der Volksstimme nannte sie queere Menschen "pädophil", "gestört" und "Satansbrut".
Die EU befände sich "fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby", welche "Kinder entfremden und sie für ihre teuflischen Ideologien einspannen" wolle, so Bilge beim Parteitag weiter.
Ein Leipziger Student hatte die 42-jährige Mutter dafür angezeigt. Dieser Fall landete nun vor dem Amtsgericht Magdeburg.
Dort sagte der 23-jährige Anzeigensteller aus: "Die Aussagen [von Leyla Bilge] waren auch für mich persönlich herabwürdigend und menschenverachtend. Ich habe nichts mit Satansbrut und teuflischer Ideologie zu tun. Ich bin einfach nur ein Mensch."
Urteil gegen queerfeindliche Äußerungen: AfD-Bilge muss Tausende Euro blechen

Die Angeklagte war zur Verhandlung am Amtsgericht selbst nicht anwesend und wurde von ihrer Anwältin und AfD-Kollegin Lena Kontré (37) vertreten.
Kontré forderte zwar Freispruch für ihre Mandantin, doch die Richterin im Prozess sah alle Merkmale für Volksverhetzung erfüllt.
Sie wertete Bilges Aussagen als Angriff auf die Menschenwürde und verurteilte sie zu einer Gesamtstrafe von 2700 Euro in 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Die Mindeststrafe für Volksverhetzung liegt bei einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Urteile unter sechs Monaten lassen sich aber in Geldstrafen umwandeln.
Leyla Bilges Verteidigerin gab bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
Titelfoto: IMAGO / ZUMA Press Wire