Gericht stoppt Dienstenthebung: Polizeischüler teilten fragwürdige Inhalte in Chats

Magdeburg - Diverse vorläufige Dienstenthebungen ehemaliger Polizeischülerinnen und Polizeischüler, die einst an einem Klassenchat mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen sein sollen, sind juristisch ausgebremst worden.

Ehemalige Polizeischüler teilten in einem Klassenchat rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte. (Symbolbild)
Ehemalige Polizeischüler teilten in einem Klassenchat rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte. (Symbolbild)  © Bildmontage: Karl-Josef Hildenbrand/dpa , Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob in neun Fällen die Dienstenthebungen auf, wie Gerichtssprecher Christoph Zieger am Freitag sagte.

Zum einen seien aus Sicht der Kammer die Anhörungen der ehemaligen Polizeischüler nicht ordnungsgemäß erfolgt. Zum anderen hätten die zuständigen Polizeibehörden nicht ausreichend zwischen den Handlungen der Beteiligten im Chat differenziert.

Innenministerin Tamara Zieschang (52, CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen.

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Sie seien als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen.

Nur neun Anwärter teilten aktiv Inhalte

Zieschang sagte im Februar im Innenausschuss, neun Anwärterinnen und Anwärter hätten aktiv im Chat gepostet. Entlassungsverfahren seien gegen alle 18 Beteiligten eingeleitet worden. Wie viele der betroffenen ehemaligen Polizeischüler insgesamt sich an die Justiz gewandt haben, konnte Gerichtssprecher Zieger am Freitag nicht sagen. Er informierte über die neun entschiedenen Verfahren.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, wie Zieger weiter sagte. Es sei Beschwerde möglich, dann entscheide das Oberverwaltungsgericht.

Das Innenministerium teilte mit, die bei den Polizeiinspektionen Magdeburg und Stendal eingegangenen gerichtlichen Entscheidungen würden nun dort ausgewertet. "Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob davon ausgegangen werden kann, dass ein Mitglied in einer Chatgruppe, die über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren bestand, mit mehr als 5000 Nachrichten, die insgesamt mehr als 80 straf- bzw. dienstrechtlich relevanten Inhalte überhaupt zur Kenntnis genommen hat oder nicht."

Die jeweiligen Auswertungen müssten sorgsam und differenziert erfolgen. Jeder Fall werde individuell betrachtet.

Originalmeldung am 28. April, um 14.41 Uhr, aktualisiert am 28. April, um 15.40 Uhr

Titelfoto: Bildmontage: Karl-Josef Hildenbrand/dpa , Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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